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MISSOC Archiv 2003

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FinanzierungDie Finanzierung des Systems basiert auf den Beiträgender Versicherten und auf der Beteilung des Staates.Krankheit und Mutterschaft: SachleistungenIn bezug auf Sachleistungen werden durch das Systemalle Leistungen abgedeckt (ambulante Behandlung,zahnärztliche Leistungen, stationäre Behandlung, Arzneimittel,Prothesen, Psychotherapie), wenn sie in öffentlichenKrankenhäusern oder in Vertragskliniken erbrachtwerden. In bezug auf Sachleistungen bei Mutterschaft giltdasselbe.Krankheit und Mutterschaft: GeldleistungenIm System für Landwirte ist kein Krankengeld vorgesehen.Allerdings werden bei Mutterschaft die beiden folgendenLeistungen vorgesehen: Mutterschaftsgeld von€ 147 sowie ein Entbindungsgeld von € 59. Ebenfallsvorgesehen ist ein Sterbegeld von € 510.Pflege• Erhöhung der Invaliditätsrente um 50% im Fall einervollständigen Erwerbsunfähigkeit.• Erhöhung der Altersrente bei Erblindung.• Sonderbeihilfe bei Querschnittslähmung von € 466.InvaliditätBedingungen:• Erwerbsunfähigkeit für eine Mindestdauer von einemJahr und bei einem Grad von über 67%.• 5 Jahre beitragspflichtige Tätigkeit (davon zwei Jahreim Zeitraum von fünf Jahren vor der Erwerbsunfähigkeit)oder 15 Jahre beitragspflichtige Tätigkeit.AlterBedingungen:• Vollendung des 65. Lebensjahres.• 15 Jahre beitragspflichtige Tätigkeit.HinterbliebeneHinterbliebene Ehepartner und Waisen haben unter folgendenBedingungen Anspruch auf Hinterbliebenenrente:• Die verstorbene Person muss sich im Ruhestand befundenhaben.• Der hinterbliebene Ehepartner erhält keine Rente.• Der hinterbliebene Ehepartner ist ausschließlich in derLandwirtschaft tätig.• Unverheiratete Waisen bis zum Alter von 18 Jahren.Arbeitsunfälle und BerufskrankheitenIm Falle eines Unfalls am Arbeitsplatz ist bereits ein Versicherungstagausreichend für den Anspruch auf eine Invaliditätsrente.Bei einem Unfall außerhalb des Arbeitsplatzesist bereits die Hälfte der bei Invalidität vorgesehenenVersicherungszeit für den Anspruch des Versichertenauf eine Invaliditätsrente ausreichend.FamilienleistungenBei Invaliditäts- und Altersrenten wird der Rentenbetragbei einem Ehepartner um 10% und bei einem, zwei oderdrei Kindern entsprechend um 8%, 10% oder 12% erhöht.ArbeitslosigkeitDas Risiko der Arbeitslosigkeit ist im Sondersystem fürLandwirte nicht abgesichert.Handwerker und GewerbetreibendeHandwerker, Gewerbetreibende und Kraftfahrer sindkünftig in der neuen "Versicherungsanstalt für Selbständige"pflichtversichert (OAEE). Das System deckt folgendeBereiche ab: Krankheit (Sachleistungen), Mutterschaft(Sach- und Geldleistungen), Pflegebedürftigkeit,Invalidität, Alter, Hinterbliebene und Arbeitsunfälle.FinanzierungDie Finanzierung des Systems setzt sich aus folgendenQuellen zusammen: Beiträge der Versicherten, Beteiligungdes Staates, Sozialleistungen und Vermögensrenten.Familienmitglieder sind mitversichert und von derBeitragszahlung befreit. Die Beiträge sind nach Versicherungsklassegestaffelt. Bei Versicherungseintritt bis zum31. Dezember 1992 leistet nur die Versicherte die Beiträge.Bei Versicherungseintritt ab dem 1. Januar 1993sind die Beiträge geteilt (Versicherte 2/3, Staat 1/3).Krankheit und Mutterschaft: SachleistungenVier Monate nach der Aufnahme bei der Versicherunghaben die Versicherten Anspruch auf verschiedeneLeistungen: ambulante Leistungen, Arzneimittel, zahnärztlicheLeistungen, stationäre Behandlung, Laboruntersuchungen,Prothesen, Entbindungsgeld von € 700 sowiein bestimmten Fällen eine Beteiligung an den Kostenbei Mutterschaft.Krankheit und Mutterschaft: GeldleistungenGeldleistungen bei Krankheit sind nicht vorgesehen. Lediglichbei einem Arbeitsunfall ist zusätzlich zu denSachleistungen eine monatliche Leistung für die Dauervon höchstens vier Monaten vorgesehen. Diese Leistungentspricht dem Dreifachen des monatlichen Beitrages,den der Versicherte bei Eintritt des Unfalls geleistet hat.Bei Dialyse und bei chronischen oder schwerwiegendenErkrankungen werden die Kosten für eine ambulanteVersorgung ebenfalls übernommen. Im Todesfall ist einSterbegeld in Höhe von € 880 vorgesehen.Rentenempfänger haben Anspruch auf Sach- und Geldleistungenausschließlich im Rahmen der IKA (Sozialversicherungsanstaltder Arbeitnehmer).Pflege• Erhöhung der Invaliditätsrente um 50% im Fall einervollständigen Erwerbsunfähigkeit.• Erhöhung der Altersrente bei Erblindung.• Sonderbeihilfe bei Querschnittslähmung von € 466 monatlich.InvaliditätBedingungen (für Versicherte, die der Versicherung nachdem 1. Januar 1993 beigetreten sind):Abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit, der von50%, 67% bis 80% variiert und abhängig von der Versicherungsdauer:• 1 Jahr für Personen bis 21 Jahre,• 5 Jahre, davon zwei Jahre in den der Invalidität vorausgegangenenJahren,• 15 Versicherungsjahre unabhängig vom Zeitraum,• keine Begrenzung der Dauer bei einem Arbeitsunfall.Berechnung der Rente: Die Höhe der Rente ist abhängigvon der Zahl der Versicherungsjahre. Jedes Jahr entspricht1,714% der Einnahmen und eröffnet einen Rentenanspruch.Die Rentenhöhe hängt ebenfalls vom Gradder Erwerbsunfähigkeit ab.Für vor dem 1.1.1993 Versicherte beträgt die Rente mindestens€ 330 bis € 383 und maximal € 1.020 bis€ 2.150.656

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