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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle II Krankheit - SachleistungenBelgien Dänemark Deutschland Griechenland5. Heil- und Hilfsmittel Volle Erstattung nach den vertraglichgeregelten Sätzen.Teilweise Erstattung.Wenn Festbeträge festgesetzt sind,werden die Kosten bis zu dieserHöhe übernommen, ansonsten werdendie Preise mit den Leistungserbringernvereinbart.Selbstbeteiligung der Versicherten:Bei Bandagen, Einlagen und Hilfsmittelnzur Kompressionstherapie20% des von den Krankenkassen zuübernehmenden Betrages; ausgenommenKinder und Härtefälle.Kostenübernahme des Brillengestellsdurch den Versicherten.Selbstbeteiligung begrenzt auf maximal25%.5. Heil- und Hilfsmittel148

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