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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle XII PflegebedürftigkeitLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen ÖsterreichGedecktes RisikoBegriffsbestimmungKrankenversicherung:• Pflegemaßnahmen, die ambulantdurch Personen oder Organisationender Gesundheits- oder Krankenpflege(Spitex) erbracht werden.• Leistungen zur häuslichen Pflege,wenn ansonsten Aufenthalt undPflege in einer stationären Einrichtungnötig wären.Unfallversicherung:Pauschale Hilflosenentschädigungfür hilflose Personen, die wegen Invaliditätfür die alltäglichen Lebensverrichtungendauernd der HilfeDritter oder der persönlichen Überwachungbedürfen.Pflegebedürftig sind versicherte Personen,die aufgrund einer körperlichen,geistigen oder seelischenKrankheit oder Behinderung für diewesentlichen Verrichtungen im Ablaufdes täglichen Lebens in erheblichemUmfang und regelmäßig Hilfeeines Dritten benötigen.Personen bei langem Krankenhausaufenthalt,ältere Menschen, Behindertesowie geistig Behinderte mitchronischen Problemen.Pflegebedürftigkeit und Hilfebedarf.Geldleistungen:Ständiger Betreuungs- und Hilfebedarf(Pflegebedarf) von mehr als 50Stunden pro Monat, voraussichtlichmindestens sechs Monate.Sachleistungen:Bedarf an ambulanten, teilstationärenund stationären Diensten.618

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