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MISSOC Archiv 2003

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Arbeitslosigkeit Tabelle XPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichTeilzeitarbeit:Situation, in der ein Arbeitsloser mitLeistungsbezug der Arbeitslosenversicherungeine Teilzeitbeschäftigungausübt.Kurzarbeit:Reduzierung der Arbeitsstunden auskonjunkturellen, wirtschaftlichen undtechnologischen Ursachen oder aufgrundvon Naturkatastrophen, dieden Betrieb betroffen haben.(a) Personen, die lediglich eine Teilzeitbeschäftigungsuchen oder einenTeilzeitbeschäftigung ausüben undentweder eine Vollzeitbeschäftigungsuchen oder die Teilzeitbeschäftigungdurch eine andere Teilzeitbeschäftigungergänzen möchten, habenAnspruch auf Arbeitslosenentschädigung.(b) Arbeitnehmer, deren normale Arbeitszeitverkürzt oder deren Arbeitganz eingestellt ist, haben Anspruchauf Kurzarbeitsentschädigung.(c) Arbeitnehmer in Erwerbszweigen,in denen wetterbedingte Arbeitsausfälleüblich sind, haben Anspruchauf Schlechtwetterentschädigung.Teilarbeitslosigkeit liegt vor, wenn:• Ein Arbeitsloser eine Teilzeitstelleoder eine auf einen Monat befristeteVollzeitstelle annimmt oder dieGesamtarbeitszeit nicht mehr als75% der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigtenentspricht;• eine Person ihre Haupterwerbstätigkeitverloren hat und einer Nebenbeschäftigungnachgeht oderals Unternehmer tätig ist;• ein Arbeitsloser sich selbständigmacht, dies jedoch nicht die Möglichkeitzur Aufnahme einer anderenBeschäftigung ausschließt.Teilarbeitslosigkeit liegt vor, wenneine Person im Vergleich zu ihrerfrüheren wöchentlichen Arbeitszeit(bevor sie arbeitslos wurde) wenigerarbeitet, als es ihr Wunsch ist.Jeder Tag der Arbeitslosigkeit, andem die Person normalerweise arbeitenwürde.Teilarbeitslosigkeit1. DefinitionTeilzeitarbeit:• Bezug von Arbeitslosengeld,• Arbeitseinkommen geringer als Arbeitslosengeld,• Zahl der Arbeitsstunden zwischen20% und 75% einer Vollzeitbeschäftigung.Kurzarbeit:Zustimmung der Arbeitnehmer.(a) Vgl. "Vollarbeitslosigkeit".(b) Das Arbeitsverhältnis ist nichtgekündigt; der Arbeitsausfall ist aufwirtschaftliche Gründe zurückzuführenund ist unvermeidbar; die Kurzarbeitist voraussichtlich vorübergehendund es darf erwartet werden,dass dadurch die betreffenden Arbeitsplätzeerhalten werden können.(c) Der Arbeitsausfall wird ausschließlichdurch das Wetter verursacht;die Fortführung der Arbeitenist trotz genügender Schutzvorkehrungentechnisch unmöglich oderwirtschaftlich unvertretbar oder kannden Arbeitnehmern nicht zugemutetwerden.Siehe "Vollarbeitslosigkeit".Ein modifiziertes Arbeitslosengeldkann für 36 Monate gezahlt werden.Der Leistungsanspruch muss alle 6Monate neu geprüft werden.Befindet sich der Empfänger amEnde der Leistungsperiode (300Tage) in einer ständigen Teilzeitbeschäftigung,so erlischt der Anspruchauf Arbeitslosigkeitsleistungen.Siehe "Vollarbeitslosigkeit".2. Bedingungen515

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