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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle X ArbeitslosigkeitLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich4. Kumulationmit anderen Leistungender sozialen SicherungKumulation der Altersrente mit Kurzarbeits-und Insolvenzentschädigungund Arbeitslosenentschädigung.Keine Kumulierung mit anderen Leistungen.Bestimmte Leistungen der sozialenSicherheit (wie Frühpensionen oderÜbergangsleistungen, die die Funktioneiner Alterssicherung haben)mindern die Leistungen bei Arbeitslosigkeit.Bei Bezug des vollen Arbeitslosengeldesist keine Kumulierung möglich.Arbeitslosengeld und Notstandshilfe:Keine Kumulation mit Krankengeldund Rente.5. Kumulationmit ErwerbseinkommenSpezielle Berechnung der Arbeitslosenentschädigung(erhöhte Auszahlung)bei Zwischenverdienst.Sofern ein Erwerbseinkommen 10%der Höchstgrenze für Leistungenüberschreitet, wird das Arbeitslosengeld(indemnité de chômage) um dendiese Grenze übersteigenden Betraggekürzt.Einkünfte aus Beschäftigung minderndie Leistungen bei Arbeitslosigkeit.Der Betrag des Zuschlags nach demGesetz über Ergänzungsleistungen(Toeslagenwet, TW) ist abhängig vonjedem anderen Arbeitseinkommendes Beziehers und/ oder desseneventuellen Partners.Eine Kumulierung des vollen Arbeitslosengeldesmit Arbeitseinkünftenist nicht möglich. Die Leistungwird entsprechend der Anzahlder Arbeitsstunden reduziert.Arbeitslosengeld und Notstandshilfe:Bei Einkommen aus ErwerbstätigkeitKumulation nur bis zur Geringfügigkeitsgrenzevon € 309,38 monatlichunter Hinzurechnung von steuerfreienBezügen und Transfers.510

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