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Supplemento n. 1 - Regione Autonoma Trentino Alto Adige

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<strong>Supplemento</strong> n. 1 al B.U. n. 2/I-II del 08/01/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 08/01/2013 Nr. 2/I-II 135<br />

BILDUNGSBEREICH<br />

GESCHICHTE, SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN<br />

Das Anforderungsprofil des Bildungsbereichs am Ende der dreijährigen Berufsausbildung versetzt die<br />

Schülerin/den Schüler in die Lage<br />

- kulturelle und geschichtliche Entwicklungen in ihrem entwicklungsgeschichtlichen, geografischen und<br />

gesellschaftlichen Zusammenhang zu erkennen und zu verstehen<br />

- eigene Erfahrungen mit den in der Verfassung garantierten Rechten zum Schutz der Person, der<br />

Gemeinschaft und der Umwelt in Beziehung zu setzen<br />

- wesentliche Merkmale des sozioökonomischen Systems zu beschreiben und sich im wirtschaftlichen<br />

Gefüge des eigenen Gebietes zu orientieren<br />

- das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld als Regelsystem in seiner entwicklungspolitischen<br />

Dimension zu erkennen und sich der Möglichkeiten für die persönliche und berufliche Entwicklung<br />

bewusst zu sein, indem man eigene Rechte, Bedürfnisse und Pflichten wahrnimmt<br />

- wesentliche politische und wirtschaftliche Aspekte des eigenen sozialen Umfelds zu erkennen und sich<br />

als Teil der Gesellschaft wahrzunehmen<br />

BILDUNGSPROFIL<br />

(BIENNIUM)<br />

KOMPETENZEN<br />

Am Ende des Bienniums ist die Schülerin/der Schüler in der Lage:<br />

- Verantwortungsbereiche und Einflussmöglichkeiten der europäischen, staatlichen und lokalen Organe<br />

zu verstehen<br />

- Die Grundprinzipien des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handels zu verstehen und sich damit<br />

auseinanderzusetzen<br />

- Kulturhistorische Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Gegenwart und auf das<br />

gesellschaftliche Zusammenleben zu verstehen<br />

GRUNDKENNTNISSE<br />

FERTIGKEITEN<br />

(*) (*)<br />

(*) Die Grundkenntnisse und Fertigkeiten zu den Kompetenzen am Ende des Bienniums sind Teil der<br />

Leitlinien, die den Schulen als Grundlage für die curriculare Planung zur Verfügung gestellt werden.<br />

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