Supplemento n. 1 - Regione Autonoma Trentino Alto Adige
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<strong>Supplemento</strong> n. 1 al B.U. n. 2/I-II del 08/01/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 08/01/2013 Nr. 2/I-II 142<br />
Die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Lehrpläne erfolgt in Übereinstimmung mit den<br />
Mindeststandards der Berufsbildung wie sie im Staat-<strong>Regione</strong>n-Abkommen vom 27. Juli 2011 vorgesehen<br />
sind und durch das Dekret des Ministers für Bildung, Universität und Forschung in Übereinkunft mit dem<br />
Minister für Arbeit und Soziales am 11. November 2011 verabschiedet wurden. Damit kann die nationale<br />
Anerkennung der Berufstitel (Berufsbefähigungszeugnis) am Ende der dreijährigen Bildungswege<br />
sichergestellt werden.<br />
Für die dreijährigen Bildungswege der Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung gibt es zwei<br />
Berufsbilder (Fachkraft für Landwirtschaft und Fachkraft für Ernährungswirtschaft), die die auf nationaler<br />
Ebene festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Lehrpläne<br />
für die Fachkraft für hauswirtschaftliche Dienstleistungen erfolgt im Sinne des Verfahrens zur Anerkennung<br />
der Berufsbilder auf nationaler Ebene, das die Autonome Provinz Bozen im Jahr 2011 bei der<br />
Koordinierungsstelle der <strong>Regione</strong>n eingeleitet hat.<br />
Die auf nationaler Ebene festgelegten Berufsbilder können auf Provinzebene an die spezifischen<br />
Bedürfnisse des lokalen Arbeitsmarktes angepasst werden. In Anlehnung an die nationalen Standards<br />
wurden berufsfachliche Kompetenzen formuliert, die die Produktionsprozesse und die verschiedenen<br />
Schulstandorte in Südtirol berücksichtigen. Die Formulierung der Bildungsstandards auf Provinzebene<br />
erfolgt in Abstimmung mit den Ergebnissen der Arbeitsmarktstudie aus den Jahren 2011-2012(Umfrage von<br />
Ernst & Young im Auftrag der Abteilung 22) und im Hinblick auf eine fundierte Ausbildung zu den Bereichen<br />
Arbeitssicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit.<br />
Für die Vorgangsweise und Arbeitsmethodik gilt folgender Bezugsrahmen:<br />
1. auf Landesebene<br />
die Rahmenrichtlinien des Landes für die Festlegung der Curricula in der Berufsbildung (Beschluss<br />
der Landesregierung vom 16. Juli 2012, Nr. 1095);<br />
die Notwendigkeit die Curricula der Schulen in Kompetenzen, Fertigkeiten und Grundkenntnisse zu<br />
formulieren<br />
die schulspezifischen Aspekte der bestehenden Curricula an den verschiedenen Schulen<br />
die Bedürfnisse des lokalen Arbeitsmarktes, die mittel- und langfristig in das Bildungsangebot<br />
einfließen sollen<br />
die Bedeutung der Themen Arbeitssicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit<br />
2. auf nationaler Ebene<br />
die allgemeinen Bildungsziele der Bildungswege in der Berufsbildung, wie sie im pädagogischen,<br />
kulturellen und beruflichen Profil der Schülerin/des Schülers am Ende der dreijährigen Ausbildung<br />
laut Dgls 226 von 2005 festgelegt sind<br />
die nationalen Leitlinien zur Erfüllung der Schulpflicht nach DM n. 139/2007<br />
die neuen nationalen Bildungsstandards bezogen auf die berufsfachlichen Kompetenzen der<br />
Berufsbilder und die Grundkompetenzen der sprachlichen, mathematischen, wissenschaftlichtechnologischen<br />
und geschichtlich-sozialwissenschaftliches Bildungsfelder des 3. Jahres<br />
die auf nationaler Ebenen verwendete methodische Vorgehensweise für die Identifizierung, den<br />
Aufbau und die Formulierung der Lernergebnisse (Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnisse)<br />
3. auf europäischer Ebene<br />
<br />
die Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen nach der Empfehlung des europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 18 Dezember 2006<br />
die Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des 3. Niveaus des Europäischen<br />
Qualifikationsrahmens (QEQ/EQF) nach der Empfehlung des europäischen Parlaments und des<br />
Rates vom 23. April 2008<br />
Die Erarbeitung der Rahmenlehrpläne erfolgte folgendermaßen:<br />
die Beschreibung der lokalen Berufsbilder durch die Landesabteilung unterstützt durch Mitarbeiter und<br />
Experten des Berufszweiges<br />
die Ermittlung und Beschreibung von Lernergebnissen (Kompetenzen, Fertigkeiten und<br />
Grundkenntnisse) der verschiedenen Unterrichtsfächer durch Arbeitsgruppen bestehend aus Lehrkräften<br />
der verschiedenen Fachschulen, die von der Direktorenkonferenz dafür ernannt worden sind und<br />
methodisch von Landesabteilung unterstützt wurden<br />
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