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Supplemento n. 1 - Regione Autonoma Trentino Alto Adige

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<strong>Supplemento</strong> n. 1 al B.U. n. 2/I-II del 08/01/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 08/01/2013 Nr. 2/I-II 143<br />

eine strategische Neuinterpretation der Arbeitsergebnisse, um einerseits einen geeigneten<br />

Bezugsrahmen für die Erstellung der Rahmenlehrpläne zu haben und andererseits Richtlinien für die<br />

didaktische Planung der Lehrkräfte bereitzustellen<br />

Die Ausarbeitung des neuen Bezugsrahmens im Hinblick auf die Lernergebnisse beim Abschluss der<br />

Bildungswege (Rahmenlehrpläne der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung) orientiert sich an<br />

folgenden Grundsätzen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Aufteilung der Rahmenlehrpläne in Bildungsbereiche<br />

o um die Schulpflicht (Bildungsfelder des Bienniums) und die Struktur/Organisation der staatlichen<br />

Mindeststandards (in den Bildungsfeldern Kommunikation und Sprachen, Mathematik,<br />

Naturwissenschaften und Technologien, Geschichte und Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)<br />

welche von den Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen abgeleitet wurden, in die<br />

Rahmenlehrpläne aufzunehmen<br />

o um den Prozess der Zertifizierung der Lernergebnisse am Ende der Schulpflicht zu erleichtern<br />

o um die traditionelle Beschreibung der Ausbildungswege zu überwinden, welche den<br />

allgemeinbildenden von den berufsfachlichen Bereich unterscheidet. Dadurch entspricht der<br />

Aufbau des Ausbildungswegs den Bedürfnissen des Arbeitsumfelds, in welchem die obgenannte<br />

Unterscheidung überwunden wird<br />

Identifizierung von Meta-Lernfeldern (Bildungsbereichen) auf der Grundlage der Lernergebnisse zu den<br />

einzelnen Unterrichtsfächern durch die verschiedenen Arbeitsgruppen, die allgemeinere Bildungsprofile<br />

aufzeigen<br />

Festlegung von Bildungsprofilen<br />

o Um eine zeitliche Stabilität der Rahmenlehrpläne sicher zu stellen, damit die Schulen vor Ort<br />

und in Eigenregie die didaktische Planung der Curricula vornehmen können ohne<br />

notwendigerweise die Rahmenlehrpläne abändern zu müssen auch wenn sich der<br />

Ausbildungsbedarf aufgrund der Bedürfnisse vor Ort verändert<br />

o Um den Ausbildungsbedarf für eine erfolgreiche Eingliederung in die Arbeitswelt, den<br />

Kompetenzerwerb und die Qualität der Qualifikation am Ende der Ausbildung aufeinander<br />

abzustimmen<br />

Beschreibung der Lernergebnisse der jeweiligen Bildungsbereiche in unabdingbaren und stichhaltigen<br />

Einheiten (Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen), die den Bezugsrahmen für die Erarbeitung der<br />

Curricula an den Schulen darstellen<br />

Organisation der Bildungsprofile auf der Grundlage des Modells “2+1” (Biennium + 3. Schuljahr), wobei<br />

es der Schule vorbehalten ist, die Lernziele am Ende des 1. und des 2. Schuljahres inhaltlich und<br />

didaktisch zu organisieren, damit es ihr gelingt, den immer größer werdenden pädagogischen<br />

Anforderungen dahingehend gerecht zu werden, dass Schülerinnen und Schüler auf ihrem<br />

Ausbildungsweg individuell begleitet und unterstützt, ihre Grundkenntnisse, Kompetenzen und<br />

Erfahrungen ausgebaut und ihre Begabungen und Neigungen zum Vorschein gebracht werden.<br />

Bereitstellung von spezifischen Lernergebnissen für jedes Unterrichtsfach formuliert von den<br />

verschiedenen Arbeitsgruppen als Orientierung für die Planung der Curricula an den Schulen mit dem<br />

Ziel diese durch die eigene Geschichte und Identität, durch ihre Beziehung zum Umfeld des<br />

Schulstandortes und durch die vorhandene Professionalität im Lehrkörper sowie aufgrund der<br />

Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu ergänzen und auszubauen<br />

Für die Planung und Umsetzung der Ausbildungswege der land-, forst- und hauswirtschaftlichen<br />

Berufsbildung stehen den Schulen folgende Dokumente als Bezugsrahmen zur Verfügung:<br />

<br />

<br />

neue Bildungsprofile am Ende der dreijährigen Ausbildungswege, die die Berufsbilder Fachmann/<br />

Fachfrau für Landwirtschaft, Fachkraft für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Fachkraft für<br />

Ernährungswirtschaft kennzeichnen<br />

neue Bildungsbereiche für das Biennium und das 3. Schuljahr, die die nationalen Bestimmungen zur<br />

Schulpflicht und die nationalen Standards für die sprachlichen, mathematisch, naturwissenschaftlich<br />

technologischen und geschichtlich und sozialwirtschaftlichen Bildungsfelder für das 3. Schuljahr<br />

berücksichtigen<br />

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