Supplemento n. 1 - Regione Autonoma Trentino Alto Adige
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<strong>Supplemento</strong> n. 1 al B.U. n. 2/I-II del 08/01/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 08/01/2013 Nr. 2/I-II 143<br />
eine strategische Neuinterpretation der Arbeitsergebnisse, um einerseits einen geeigneten<br />
Bezugsrahmen für die Erstellung der Rahmenlehrpläne zu haben und andererseits Richtlinien für die<br />
didaktische Planung der Lehrkräfte bereitzustellen<br />
Die Ausarbeitung des neuen Bezugsrahmens im Hinblick auf die Lernergebnisse beim Abschluss der<br />
Bildungswege (Rahmenlehrpläne der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung) orientiert sich an<br />
folgenden Grundsätzen:<br />
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Aufteilung der Rahmenlehrpläne in Bildungsbereiche<br />
o um die Schulpflicht (Bildungsfelder des Bienniums) und die Struktur/Organisation der staatlichen<br />
Mindeststandards (in den Bildungsfeldern Kommunikation und Sprachen, Mathematik,<br />
Naturwissenschaften und Technologien, Geschichte und Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)<br />
welche von den Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen abgeleitet wurden, in die<br />
Rahmenlehrpläne aufzunehmen<br />
o um den Prozess der Zertifizierung der Lernergebnisse am Ende der Schulpflicht zu erleichtern<br />
o um die traditionelle Beschreibung der Ausbildungswege zu überwinden, welche den<br />
allgemeinbildenden von den berufsfachlichen Bereich unterscheidet. Dadurch entspricht der<br />
Aufbau des Ausbildungswegs den Bedürfnissen des Arbeitsumfelds, in welchem die obgenannte<br />
Unterscheidung überwunden wird<br />
Identifizierung von Meta-Lernfeldern (Bildungsbereichen) auf der Grundlage der Lernergebnisse zu den<br />
einzelnen Unterrichtsfächern durch die verschiedenen Arbeitsgruppen, die allgemeinere Bildungsprofile<br />
aufzeigen<br />
Festlegung von Bildungsprofilen<br />
o Um eine zeitliche Stabilität der Rahmenlehrpläne sicher zu stellen, damit die Schulen vor Ort<br />
und in Eigenregie die didaktische Planung der Curricula vornehmen können ohne<br />
notwendigerweise die Rahmenlehrpläne abändern zu müssen auch wenn sich der<br />
Ausbildungsbedarf aufgrund der Bedürfnisse vor Ort verändert<br />
o Um den Ausbildungsbedarf für eine erfolgreiche Eingliederung in die Arbeitswelt, den<br />
Kompetenzerwerb und die Qualität der Qualifikation am Ende der Ausbildung aufeinander<br />
abzustimmen<br />
Beschreibung der Lernergebnisse der jeweiligen Bildungsbereiche in unabdingbaren und stichhaltigen<br />
Einheiten (Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen), die den Bezugsrahmen für die Erarbeitung der<br />
Curricula an den Schulen darstellen<br />
Organisation der Bildungsprofile auf der Grundlage des Modells “2+1” (Biennium + 3. Schuljahr), wobei<br />
es der Schule vorbehalten ist, die Lernziele am Ende des 1. und des 2. Schuljahres inhaltlich und<br />
didaktisch zu organisieren, damit es ihr gelingt, den immer größer werdenden pädagogischen<br />
Anforderungen dahingehend gerecht zu werden, dass Schülerinnen und Schüler auf ihrem<br />
Ausbildungsweg individuell begleitet und unterstützt, ihre Grundkenntnisse, Kompetenzen und<br />
Erfahrungen ausgebaut und ihre Begabungen und Neigungen zum Vorschein gebracht werden.<br />
Bereitstellung von spezifischen Lernergebnissen für jedes Unterrichtsfach formuliert von den<br />
verschiedenen Arbeitsgruppen als Orientierung für die Planung der Curricula an den Schulen mit dem<br />
Ziel diese durch die eigene Geschichte und Identität, durch ihre Beziehung zum Umfeld des<br />
Schulstandortes und durch die vorhandene Professionalität im Lehrkörper sowie aufgrund der<br />
Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu ergänzen und auszubauen<br />
Für die Planung und Umsetzung der Ausbildungswege der land-, forst- und hauswirtschaftlichen<br />
Berufsbildung stehen den Schulen folgende Dokumente als Bezugsrahmen zur Verfügung:<br />
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neue Bildungsprofile am Ende der dreijährigen Ausbildungswege, die die Berufsbilder Fachmann/<br />
Fachfrau für Landwirtschaft, Fachkraft für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Fachkraft für<br />
Ernährungswirtschaft kennzeichnen<br />
neue Bildungsbereiche für das Biennium und das 3. Schuljahr, die die nationalen Bestimmungen zur<br />
Schulpflicht und die nationalen Standards für die sprachlichen, mathematisch, naturwissenschaftlich<br />
technologischen und geschichtlich und sozialwirtschaftlichen Bildungsfelder für das 3. Schuljahr<br />
berücksichtigen<br />
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