01.11.2013 Aufrufe

Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gehaltsregelungen der öffentlich-rechtlichen Beamten und Beamtinnen. Aufgrund ihrer<br />

Tätigkeit im Apothekenwesen, welches stark von staatlichen Regelungen und Gesetzen<br />

beeinflusst war, sahen sich die AssistentInnen als „Privatbeamte“. Unter der Führung des<br />

Präsidenten des Pharmazeutischen Reichsverbandes für Österreich <strong>Mag</strong>. Joseph<br />

Longinovits begannen wiederum zähe und schwierige Verhandlungen mit der Standesvertretung<br />

der ApothekenbesitzerInnen. 8<br />

Die meisten ApothekenbesitzerInnen standen dem Plan zur Errichtung einer Gehaltskasse<br />

skeptisch bis ablehnend gegenüber, da sie eine Steigerung der Lohnkosten befürchteten<br />

und somit eine zusätzliche finanzielle Belastung auf sich zukommen sahen. Aber auch<br />

nicht alle Angestellten waren von der Idee der Gehaltskasse begeistert. Vor allem jüngere<br />

Angestellte befürchteten dadurch eine Kürzung ihrer Bezüge. Longinovits konnte aber den<br />

Apotheker <strong>Mag</strong>. Paul Redtenbacher von den Argumenten des Reichsverbandes<br />

überzeugen und fand in ihm einen Verbündeten. Redtenbacher, der immer wieder wichtige<br />

Positionen in der Standesvertretung der ApothekenbesitzerInnen innehatte, scheute auch<br />

nicht davor zurück, den Plan einer Gehaltskasse seinen KollegInnen schmackhaft zu<br />

machen. Nach Überwindung zahlreicher Widerstände der ApothekenbesitzerInnen und<br />

langen, zähen Diskussionen war es Redtenbacher, der 1907 die Bewilligung des<br />

„Zentralausschusses der Apothekerkorporationen“ – die zentrale Entscheidungsstelle bei<br />

besonders heiklen und wichtigen Standesangelegenheiten – zur Errichtung einer zentralen<br />

Gehaltskasse auf Vereinsbasis erhielt. Beide Standesgruppen waren sich bewusst, dass<br />

eine Gehaltsreform in Form einer Gehaltskasse nur dann zu realisieren wäre, wenn die<br />

Regierung einen Zuschlag zur Arzneitaxe gewährte. Daraufhin traten die Vertreter beider<br />

Interessensgruppen mit dem Plan zur Errichtung einer Gehaltskasse und der Forderung<br />

nach einem Arzneitaxenzuschlag an die Regierung heran. 9 Das Innenministerium gab<br />

schließlich den ApothekenbesitzerInnen gegenüber eine unverbindliche Erklärung ab,<br />

dass bei einer den Wünschen der Assistentenschaft entgegenkommenden Regelung der<br />

Gehälter eine Anhebung der Arzneitaxe durch die Einführung einer Dispensationsgebühr<br />

von 20 Hellern möglich sei. 10 Als Gegenleistung forderte die Regierung Garantien der<br />

Apothekergremien, die geplante Gehaltsreform auch wirklich durchzuführen.<br />

Die Standesvertretungen begannen nach diesem positiven Signal der Regierung mit der<br />

Ausarbeitung von Statuten für die Pharmazeutische Gehaltskasse und überbrachten dem<br />

8 Vgl. Nowotny, Gehaltskasse, 911; Ullmer, Von der Wurzel zur Blüte, 77.<br />

9 Vgl. Franz Dittrich, Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich 1908–1928, Wien 1929, 15f.<br />

10 Vgl. ebd., 911; Rauch, 50 Jahre, 625.<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!