Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf
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alternierend, mit <strong>Mag</strong>. Franz Dittrich 1928 beginnend, die Geschäftsführung. 117<br />
Nach Übernahme der Geschäftsführung begann <strong>Mag</strong>. Franz Dittrich an einem weiteren<br />
Ausbau der Gehaltskasse und somit an der Einführung neuer sozialer Einrichtungen für<br />
die angestellten ApothekerInnen zu arbeiten. In einer Vorstandssitzung vom 10. August<br />
1928 betonte er, dass die Entwicklung der Pharmazeutischen Gehaltskasse erfreulich sei,<br />
auch in finanzieller Sicht, und die sozialen Einrichtungen, die zur Entlastung der<br />
ApothekenbesitzerInnen geschaffen worden waren, materiell weiter ausgebaut werden<br />
könnten. 118 <strong>Mag</strong>. Dittrich war seit 1920 nicht nur Vorstandsmitglied der Pharmazeutischen<br />
Gehaltskasse, sondern auch Präsident des Pharmazeutischen Reichsverbandes für<br />
Österreich. Durch seine Bestätigungen, dass sich die Pharmazeutische Gehaltkasse<br />
finanziell gut entwickelte, sicherte er sich die Akzeptanz der BesitzerInnengruppe, welche<br />
die angestellten ApothekerInnen bei ihrer Forderung nach einer Gehaltsreform im Herbst<br />
1928 auch tatsächlich unterstützten. Die <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen forderten neben einer<br />
Gehaltserhöhung auch die Vorrückung in den Gehaltsstufen nach zwei Jahren anstatt wie<br />
bisher nach drei Jahren. Nach mehreren Verhandlungen der Assistentenschaft mit dem<br />
Bundesministerium sowie Protestaktionen – zum Beispiel am 30. Oktober 1928 Streik der<br />
AssistentInnen in Wien 119 – konnten die angestellten ApothekerInnen ihre Forderungen<br />
durchsetzten. Der Umstieg vom bisherigen Triennalsystem auf ein Biennalsystem hatte<br />
einerseits die Einführung neuer Gehaltsstufen (von 12 auf 18) und andererseits eine<br />
erneute Veränderung der Satzungen von 1927 zur Folge. Die damit in Verbindung<br />
stehenden, dem neuen Besoldungsschema und der Besoldungsumlage entsprechenden<br />
Verordnungen wurden vom Bundesministerium am 30. Jänner 1929, rückwirkend ab<br />
1. Jänner 1929 erlassen. 120<br />
Durch den fortwährenden Ausbau der sozialen Leistungen der Pharmazeutischen<br />
Gehaltskasse und dem damit verbundenen erhöhten Finanzbedarf wurden die steigenden<br />
Umlagenrückstände der ApothekenbesitzerInnen zu einer wirtschaftlichen Belastung. Zwar<br />
wurde das Problem der Zahlungsrückstände einiger Apothekenbetriebe auch schon in den<br />
Vorstandssitzungen und Aufsichtratssitzungen Mitte der 1920er-Jahre öfters thematisiert,<br />
doch scheint die damalige Einmahnungspolitik recht kulant gewesen zu sein. Mit der<br />
117 Vgl. Dittrich, Pharmazeutische Gehaltskasse, 134f.<br />
118 AdPhGK, Protokoll der Vorstandssitzung vom 10.08.1928.<br />
119 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1928, 78440-28.<br />
120 Vgl. Dittrich, Pharmazeutische Gehaltskasse, 39ff., 64f.; hier ist auch eine genaue Tabelle zu finden, die die<br />
Unterschiede des triennalen und biennalen Besoldungsschemas, samt Gehaltsstufen und Entlohnung, zeigt.<br />
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