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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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alternierend, mit <strong>Mag</strong>. Franz Dittrich 1928 beginnend, die Geschäftsführung. 117<br />

Nach Übernahme der Geschäftsführung begann <strong>Mag</strong>. Franz Dittrich an einem weiteren<br />

Ausbau der Gehaltskasse und somit an der Einführung neuer sozialer Einrichtungen für<br />

die angestellten ApothekerInnen zu arbeiten. In einer Vorstandssitzung vom 10. August<br />

1928 betonte er, dass die Entwicklung der Pharmazeutischen Gehaltskasse erfreulich sei,<br />

auch in finanzieller Sicht, und die sozialen Einrichtungen, die zur Entlastung der<br />

ApothekenbesitzerInnen geschaffen worden waren, materiell weiter ausgebaut werden<br />

könnten. 118 <strong>Mag</strong>. Dittrich war seit 1920 nicht nur Vorstandsmitglied der Pharmazeutischen<br />

Gehaltskasse, sondern auch Präsident des Pharmazeutischen Reichsverbandes für<br />

Österreich. Durch seine Bestätigungen, dass sich die Pharmazeutische Gehaltkasse<br />

finanziell gut entwickelte, sicherte er sich die Akzeptanz der BesitzerInnengruppe, welche<br />

die angestellten ApothekerInnen bei ihrer Forderung nach einer Gehaltsreform im Herbst<br />

1928 auch tatsächlich unterstützten. Die <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen forderten neben einer<br />

Gehaltserhöhung auch die Vorrückung in den Gehaltsstufen nach zwei Jahren anstatt wie<br />

bisher nach drei Jahren. Nach mehreren Verhandlungen der Assistentenschaft mit dem<br />

Bundesministerium sowie Protestaktionen – zum Beispiel am 30. Oktober 1928 Streik der<br />

AssistentInnen in Wien 119 – konnten die angestellten ApothekerInnen ihre Forderungen<br />

durchsetzten. Der Umstieg vom bisherigen Triennalsystem auf ein Biennalsystem hatte<br />

einerseits die Einführung neuer Gehaltsstufen (von 12 auf 18) und andererseits eine<br />

erneute Veränderung der Satzungen von 1927 zur Folge. Die damit in Verbindung<br />

stehenden, dem neuen Besoldungsschema und der Besoldungsumlage entsprechenden<br />

Verordnungen wurden vom Bundesministerium am 30. Jänner 1929, rückwirkend ab<br />

1. Jänner 1929 erlassen. 120<br />

Durch den fortwährenden Ausbau der sozialen Leistungen der Pharmazeutischen<br />

Gehaltskasse und dem damit verbundenen erhöhten Finanzbedarf wurden die steigenden<br />

Umlagenrückstände der ApothekenbesitzerInnen zu einer wirtschaftlichen Belastung. Zwar<br />

wurde das Problem der Zahlungsrückstände einiger Apothekenbetriebe auch schon in den<br />

Vorstandssitzungen und Aufsichtratssitzungen Mitte der 1920er-Jahre öfters thematisiert,<br />

doch scheint die damalige Einmahnungspolitik recht kulant gewesen zu sein. Mit der<br />

117 Vgl. Dittrich, Pharmazeutische Gehaltskasse, 134f.<br />

118 AdPhGK, Protokoll der Vorstandssitzung vom 10.08.1928.<br />

119 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1928, 78440-28.<br />

120 Vgl. Dittrich, Pharmazeutische Gehaltskasse, 39ff., 64f.; hier ist auch eine genaue Tabelle zu finden, die die<br />

Unterschiede des triennalen und biennalen Besoldungsschemas, samt Gehaltsstufen und Entlohnung, zeigt.<br />

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