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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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und Vereinen einzuholen. 35 In einer weiteren Sitzung im Februar 1915 gaben die<br />

ApothekenbesitzerInnen bekannt, vehement für das Weiterbestehen der Pharmazeutischen<br />

Gehaltskasse einzutreten. Weiters wurde beschlossen, an die Gremien und die<br />

Mitglieder der Gehaltskasse heranzutreten und diese um eine zusätzliche Beitragsleistung<br />

zu bitten. Die Apothekergremien wurden gebeten, eine Einmalzahlung der Gehaltskasse<br />

schenkungs- oder leihweise zur Verfügung zu stellen. Die Gehaltskassenmitglieder<br />

wurden aufgefordert mindestens zehn Kronen pro Monat und AssistentIn zu überweisen.<br />

Auch der Pharmazeutische Reichsverband forderte alle AssistentInnen, die durch die<br />

Gehaltskasse bezahlt wurden, auf, fünf Kronen pro Monat zu zahlen. Diesen Rundschreiben<br />

wurden Verpflichtungsschreiben beigelegt. Besagte Beiträge sollten als so<br />

genannte „Kriegssteuer“ 36 bis zum Ende des Krieges eingehoben werden. Weiters wurde<br />

beschlossen, bei Mitgliedern Außenstände intensiver als bisher einzutreiben. Die<br />

Einführung dieser Kriegssteuer war ein voller Erfolg: Bereits Anfang April 1915 hatte die<br />

Gehaltskasse 7800 Kronen überwiesen bekommen. Dadurch konnte das Bestehen für<br />

einige Zeit gesichert werden. 37<br />

Die konditionierenden PharmazeutInnen hatten unter der wirtschaftlichen Lage in der<br />

Monarchie besonders zu leiden. Durch die sich beschleunigende Inflation sank die<br />

Kaufkraft der Gehälter ständig. Immer öfters traten AssistentInnen an die Gehaltskasse<br />

heran und baten um Lohnerhöhungen und Vorschüsse. Doch die finanziell angeschlagene<br />

Gehaltskasse konnte immer seltener auf diese Wünsche eingehen. Im Juni 1915 trat der<br />

Pharmazeutische Reichsverband an die Gehaltskasse mit der Bitte heran, die AssistentInnen<br />

bei den Verhandlungen mit den Apothekergremien um eine Kriegsteuerungszulage<br />

zu unterstützen. Nach längerer Diskussion, ob dies in die Belange der Gehaltskasse<br />

falle und ob sie sich mit dieser Standesangelegenheit beschäftigen solle, beschloss<br />

der Vorstand, die Frage der Kriegsteuerungszulage auf Basis des Ortszulagenschemas<br />

der Gehaltskasse den ApothekenbesitzerInnen vorzuschlagen. Die ApothekenbesitzerInnen<br />

erklärten sich auch bereit, den AssistentInnen diese Kriegsteuerungszulage in der<br />

Höhe der Ortszulage ab Juni 1915 auszubezahlen. 38<br />

35 Ebd., Sitzung vom 09.02.1915.<br />

36 Ebd., Sitzung vom 09.02.1915, Sitzung vom 26.02.1915; Dittrich, Pharmazeutische Gehaltskasse, 21; Diese<br />

„Kriegssteuer“ wurde in den Vorstandssitzungen vom 9. und 26. Februar 1915 beschlossen, im Unterschied hierzu gibt<br />

Franz Dittrich den 9. und 26. April als Beschlussdaten an.<br />

37 Ebd., Sitzung vom 26.02.1915, Sitzung vom 07.04.1915; vgl. Dittrich, Pharmazeutische Gehaltskasse, 20.<br />

38 Ebd., Sitzung vom 22.06.1915.<br />

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