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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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erechnet. Emigrationswillige Juden und Jüdinnen sahen sich daher mit<br />

Steuerforderungen konfrontiert, die ihre verbliebenen finanziellen Möglichkeiten bei<br />

Weitem überstiegen. Dazu kam, dass die neuen BesitzerInnen ihren Zahlungspflichten nur<br />

sehr zögerlich nachkamen, die Begleichung aller offenen Steuerforderungen aber<br />

unabdingbar war, um die nötigen Ausreisepapiere zu erlangen.<br />

Eine Aktennotiz aus dem Büro des Reichskommissars für die Wiedervereinigung<br />

Österreichs mit dem Deutschen Reich, Josef Bürckel, vom 12. September 1938 beschreibt<br />

die Auswirkungen der im Sommer 1938 erfolgten Enteignungsmaßnahmen in der<br />

österreichischen Apothekerschaft recht drastisch:<br />

Für die Reichsfluchtsteuer werden jedoch im allgemeinen derartig hohe Werte<br />

angesetzt, dass es den Beteiligten nicht einmal möglich ist, aus dem wie vorstehend<br />

berechneten Kaufpreis ihre Reichsfluchtsteuer zu bezahlen, da aus dem<br />

verbleibenden Kaufpreis sämtliche Unkosten gedeckt werden müssen. Es wird uns<br />

ein Beispiel genannt, wonach bei einem Objekt, das am 1. Jänner 1938 einen Wert<br />

von RM 200.000.– hatte, ein Restbetrag von RM 4.000,– verblieb. Zahlungen aus<br />

dem verbleibenden Restbetrag werden angeblich nur unter größten Schwierigkeiten<br />

geleistet, sodass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt aus Zuwendungen von<br />

Fremden bestreiten müssen. Einsprüche oder Einwendungen gegen das Verfahren<br />

sollen bis in die letzte Woche hinein mit Verhaftungen geahndet worden sein. 232<br />

Die ‚Arisierungen‘ der jüdischen Apotheken erfolgte somit in mehreren Schritten. Im Mai<br />

1938 wurde für alle zu arisierenden Apotheken zentral ein kommisarischer Verwalter<br />

eingesetzt. Im Sommer 1938 erfolgte sodann die Installierung von verantwortlichen<br />

LeiterInnen – meist die späteren AriseurInnen – in den jeweiligen Apotheken. Zeitgleich,<br />

ab Ende Juni 1938, wurden die BesitzerInnen von <strong>Mag</strong>. Edwin Renner zum Verkauf ihrer<br />

Betriebe genötigt. Nach der Erstellung eines Wirtschaftsprüfungsgutachtens wurde sodann<br />

der Kaufpreis für die Apotheke errechnet und den ‚AriseurInnen‘ die endgültige<br />

Genehmigung zur ‚Arisierung‘ von Seiten der Vermögensverkehrsstelle erteilt. Nach den<br />

so erfolgten Eigentumsübertragungen wurden ab Ende September/Anfang Oktober 1938<br />

die Konzessionen für die ‚arisierten‘ Apotheken an die neuen BesitzerInnen erteilt. Den<br />

Abschluss des Verfahrens bildete der Eintrag der neuen InhaberInnen in das Handelsregister<br />

ab Dezember 1938. Zu beachten ist hierbei auch, dass einige der ‚Arisierungen‘<br />

232 ÖStA, AdR 04, Bürckel-Materie, Kt. 91, 2160/14/1, Aktennotiz vom 12.09.1938.<br />

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