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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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sogenannten ‚Anschluß‘ 1938 in Österreich wirksam wurden, sorgten sie auch schon<br />

davor für berechtigte Sorge unter den jüdischen ÖsterreicherInnen.<br />

In Deutschland waren Juden und Jüdinnen nach der nationalsozialistischen<br />

Machtergreifung 1933 schrittweise aus dem Apothekerberuf verdrängt worden. Zunächst<br />

wurden sie im April 1933 mit der Einführung des ‚Arierparagraphen‘ aus dem Deutschen<br />

Apotheker-Verein ausgeschlossen, 204 im August desselben Jahres wurde ihnen untersagt,<br />

bei pharmazeutischen Prüfungen und Vorprüfungen als Prüfer mitzuwirken. 205 Am 17. April<br />

1934 untersagte der preußische Innenminister die Verleihung von Apothekenkonzessionen<br />

an ‚Nichtarier‘ und an Ehepartner von ‚Nichtariern‘. 206 Die Erste Verordnung zum Gesetz<br />

über die Verpachtung und Verwaltung öffentlicher Apotheken vom 26. März 1936 verbot<br />

schließlich die Verpachtung öffentlicher Apotheken an jüdische PharmazeutInnen, jüdische<br />

BesitzerInnen öffentlicher Apotheken durften ihre Apotheke nicht mehr selbst führen,<br />

sondern mussten sie verpachten. 207<br />

Tabelle 3: Apotheker-Gesetzgebung im Deutschen Reich 1933 bis 1936<br />

22.04.1933 Einführung des ‚Arierparagraphen‘ im Deutschen Apotheker-Verein mit<br />

Bezug auf das Beamtengesetz<br />

19.08.1933 Einführung des ‚Ariernachweises‘ für pharmazeutische Prüfer<br />

08.12.1934 Prüfungsordnung für Apotheker: Nichtarier werden zur Prüfung nicht<br />

zugelassen<br />

17.04.1934 Nichtarier und Ehepartner von Nichtariern erhalten in Preußen keine<br />

Apothekenkonzession mehr<br />

26.03.1936 Erste Verordnung zum Gesetz über die Verpachtung und Verwaltung von<br />

öffentlichen Apotheken. Juden sind als Pächter nicht zugelassen. Öffentliche<br />

Apotheken, deren Inhaber Jude ist, unterliegen dem Verpachtungszwang.<br />

16.06.1936 Verleihung der Apothekenkonzession nur mehr an Arier<br />

Bereits einen Monat nach dem ‚Anschluß‘ wurden die Vorraussetzungen geschaffen, dass<br />

im Apothekenwesen der ‚Ostmark‘ innerhalb kürzester Frist diejenigen Maßnahmen zum<br />

Vermögensentzug nachgeholt wurden, die im ‚Altreich‘ 1936 durch das Pachtgesetz<br />

204 Vgl. Joseph Walk, Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und<br />

Richtlinien – Inhalt und Bedeutung, Heidelberg u. Karlsruhe 1981, 17.<br />

205 Vgl. ebd., 47.<br />

206 Vgl. ebd., 74.<br />

207 Vgl. ebd., 158.<br />

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