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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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Bestand abgelegten Verwaltungsvorgänge waren entweder sehr genereller Natur<br />

(Gutachten zu geplanten Gesetzesentwürfen und diesbezüglichen Verordnungen), oder<br />

aber es handelte sich um Einzelfälle, die für unsere Fragestellungen kaum relevant waren.<br />

Von einer durchgehenden Analyse dieser Bestände wurde daher Abstand genommen.<br />

– Akt des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen<br />

Reich, Arisierung von Apotheken in der Ostmark 1938 und 1939.<br />

Nach anfänglichen Schwierigkeiten, diese Unterlagen im Österreichischen Staatsarchiv zu<br />

erhalten (sie waren erst nach mehrfacher Intervention auffindbar), konnten sie eingesehen<br />

und ausgewertet werden. Der Akt enthielt im Wesentlichen Berichte des Kommissarischen<br />

Verwalters aller jüdischen Apotheken in der Ostmark, <strong>Mag</strong>. Edwin Renner, inklusive einer<br />

Liste mit allen bis zum 31. Jänner 1939 einem ‚Arisierungsverfahren‘ unterzogenen<br />

österreichischen Apotheken. Die Daten dieser Liste wurden in die Datenbank und die<br />

Rechercheblätter übertragen. Darüber hinaus enthält der Akt Eingaben und Stellungnahmen<br />

sowie Aktennotizen aus dem Büro des Reichskommissars für die Wiedervereinigung<br />

Österreichs mit dem Deutschen Reich und des Reichsinnenministeriums zu<br />

österreichischen ‚Arisierungsfällen‘. Leider stimmt die aufgefundene Liste von <strong>Mag</strong>. Edwin<br />

Renner nicht mit der von der Historikerkommission veröffentlichten Auflistung von<br />

‚arisierten‘ österreichischen Apotheken überein. Durch eine Überprüfung der<br />

entsprechenden Einzelfälle konnte festgestellt werden, dass die Historikerkommission<br />

auch Besitzübertragungen und Pächterwechsel in der Zeit von 1938 bis 1945 in ihre Liste<br />

aufgenommen hatte, die allerdings bei genauerer Betrachtung keine ‚Arisierungen‘<br />

darstellen.<br />

– Akten des Reichsstaathalters für Wien, staatliche Verwaltung, 1940 bis 1945,<br />

Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich<br />

Entgegen früherer Vermutung konnte nach entsprechender Recherche festgestellt werden,<br />

dass nicht das Reichsministerium des Inneren von 1940 bis 1945 Aufsichtsbehörde der<br />

Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich war, sondern diese Kompetenz mit einer<br />

Durchführungsverordnung zum Ostmarkgesetz aus 1939 dem Reichsstatthalter in Wien<br />

übertragen wurde. Dadurch erübrigte sich eine geplante Forschungsreise zum<br />

Bundesarchiv der Republik Deutschland, da die Akten der Reichsstatthalterei Wien im<br />

Österreichischen Staatsarchiv vorhanden waren. Bei der Bearbeitung dieses Bestandes<br />

ergaben sich nur insofern Schwierigkeiten, als die abgelegten Verwaltungsvorgänge der<br />

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