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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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ausbleibenden Fälle wurden nun vor Geschworenengerichten verhandelt. Zu diesem<br />

Zeitpunkt waren noch 4.742 Fälle anhängig, wovon 4.671 bereits im Stadium der Anklage<br />

waren und 71 noch im Stadium der Vorerhebung. Mit der NS-Amnestie 1957 wurden<br />

Strafverfahren aufgrund der Entnazifizierungsgesetze nicht mehr eingeleitet und das<br />

Kriegsverbrechergesetz wurde aufgehoben. Diese NS-Amnestie bewirkte einerseits die<br />

Einstellung von vielen Verfahren, andererseits wurden dadurch NS-Verbrechen, wie schon<br />

in den Jahren zuvor, weiter bagatellisiert. 1553 Ab 1957 verfolgten die Gerichte nur mehr<br />

Handlungen, die auch unter das österreichische Strafrecht fielen. Bis 1972 kam es noch in<br />

46 Fällen zur Anklage wegen nationalsozialistischer Delikte. Von diesen 46 Fällen endeten<br />

18 mit Schuldsprüchen, drei davon mit lebenslänglicher Haft. Vielfach fällten die<br />

Geschworenengerichte nach 1955 offenkundige Fehlurteile, weshalb es in einigen Fällen<br />

zur Aufhebung dieser durch den Obersten Gerichtshof kam. 1554<br />

6.3.2. Das Verfahren gegen <strong>Mag</strong>. Franz Dittrich vor dem Volksgericht Wien 1555<br />

Am 03. April 1946 wurde <strong>Mag</strong>. Franz Dittrich von der Polizeidirektion Wien einvernommen.<br />

Hier gab er an, dass er ab dem 1. April 1938 Mitglied der NSDAP gewesen war,<br />

Mitgliedsbeiträge bezahlt und eine ordentliche Mitgliedskarte erhalten hatte. Zwar hätte er<br />

schon mit 1. Mai 1933 um Aufnahme in die Partei angesucht, jedoch keine Beiträge<br />

gezahlt und auch keine Mitgliedskarte bekommen weswegen er annahm, dass er erst mit<br />

1. April 1938 ordentliches Mitglied der NSDAP geworden wäre. Während der ‚Verbotszeit‘<br />

zwischen 1933 und 1938 war er, laut eigenen Aussagen, nicht für die NSDAP aktiv<br />

gewesen. <strong>Mag</strong>. Dittrich gab in seiner Vernehmung weiters an, dass er immer wieder von<br />

Parteigenossen aufgrund seiner „Systemfeindlichkeit“ und „Judenfreundlichkeit“<br />

angefeindet worden war und es sogar ein Verfahren gegen ihn gegeben hatte mit dem<br />

Ziel, ihn aus der Partei auszuschließen. Bei einer weiteren Vernehmung am 24. Juni 1946<br />

äußerte sich <strong>Mag</strong>. Dittrich zum Vorwurf der ‚Arisierung‘. Er habe zwar die Apotheke in der<br />

Gersthoferstrasse 61, Wien 18., gekauft, dieser Kauf sei jedoch immer rechtens gewesen.<br />

Er sei immer mit dem Verkäufer Dr. Artur Freudenfeld in einem freundschaftlichen<br />

Verhältnis gestanden und tue das noch.<br />

1553 Vgl. ebd.<br />

1554 Vgl. ebd.<br />

1555 WStLA, Vg 11 Vr 2046/46, Volksgerichtsverfahren gegen <strong>Mag</strong>. Franz Dittrich. Die folgenden Ausführungen<br />

beziehen sich, so nicht anders angegeben, auf diesen Volksgerichtsakt.<br />

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