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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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Auch innerhalb der ApothekenbesitzerInnen kam es 1929 zu einer politisch orientierten<br />

Aufspaltung. Der Allgemeine Österreichische Apotheker-Verein, in dem fast alle<br />

ApothekenbesitzerInnen organisiert waren, bekam durch den 1929 gegründeten Bund<br />

österreichischer Apotheker Konkurrenz. Während im Allgemeinen Österreichischen<br />

Apotheker-Verein fast alle ApothekenbesitzerInnen organisiert waren, versammelten sich<br />

im Bund österreichischer Apotheker eine kleinere Gruppe rechtsnationaler ApothekenbesitzerInnen.<br />

Diese hatten allerdings in <strong>Mag</strong>. Gustav Hummer, dem Obmann der<br />

Versicherungsanstalt, eine wichtige und bedeutende Person als Mitglied. 126 Bereits im Jahr<br />

1929 kam es zu einer Auseinandersetzung dieser beiden Vereine, in der sich der Bund<br />

österreichischer Apotheker durchsetzte. Der Allgemeine Österreichische Apotheker-Verein<br />

beeinspruchte beim Bundesministerium für soziale Verwaltung, wohl aus Sorge um eine<br />

für ihn ungünstige Zusammensetzung des Vorstandes der Versicherungsanstalt und somit<br />

auch der Pharmazeutischen Gehaltskasse, die Wahl von <strong>Mag</strong>. Karl Olensky zum<br />

Obmannstellvertreter aus der Gruppe der DienstgeberInnen. Der Verein begründete<br />

seinen Einspruch damit, dass <strong>Mag</strong>. Karl Olensky kein ordentliches Mitglied der<br />

Versicherungsanstalt sei und somit kein aktives Wahlrecht besitzen würde. In einer<br />

Stellungnahme an das Bundesministerium verwies <strong>Mag</strong>. Hummer auf die Statuten der<br />

Versicherungsanstalt und die darin verankerte Wahlordnung. Laut dieser Wahlordnung<br />

musste ein wählbarer Kandidat das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den<br />

Nationalrat wählbar sein. Wären diese Bedingungen erfüllt, wären auch Vorstandsmitglieder<br />

und Beamte von Organisationen der DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen<br />

wählbar, unabhängig davon, ob sie aktives oder passives Wahlrecht in der Versicherungsanstalt<br />

besäßen. In weiterer Folge wies <strong>Mag</strong>. Hummer nach, dass <strong>Mag</strong>. Olensky diesen<br />

Bedingungen entspreche, da dieser neben der Erfüllung der Grundvoraussetzungen auch<br />

Vorstandsmitglied des Bundes österreichischer Apotheker sei. Das Bundesministerium<br />

schloss sich dieser Argumentation an und erkannte die Wahl <strong>Mag</strong>. Olenskys an. 127<br />

Nach dieser Niederlage für den Allgemeinen Österreichischen Apotheker-Verein ist die<br />

Verschärfung des Konflikts innerhalb der <strong>Arbeit</strong>geberInnengruppe auch in den Sitzungsprotokollen<br />

der Hauptversammlung und der Vorstandssitzungen der Pharmazeutischen<br />

Gehaltskasse ersichtlich. Die Auswirkung dessen auf die <strong>Arbeit</strong> der Pharmazeutischen<br />

Gehaltskasse ist leicht auszumachen. Über jeden Antrag und Vorschlag entstanden lange<br />

126 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1983, 81589-30, vgl. Nowotny, Von der Monarchie zur Republik, 624.<br />

127 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1952, 66311-29, Entscheidung des Bundesministeriums und Stellungnahme der<br />

Versicherungsanstalt.<br />

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