Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf
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Auch innerhalb der ApothekenbesitzerInnen kam es 1929 zu einer politisch orientierten<br />
Aufspaltung. Der Allgemeine Österreichische Apotheker-Verein, in dem fast alle<br />
ApothekenbesitzerInnen organisiert waren, bekam durch den 1929 gegründeten Bund<br />
österreichischer Apotheker Konkurrenz. Während im Allgemeinen Österreichischen<br />
Apotheker-Verein fast alle ApothekenbesitzerInnen organisiert waren, versammelten sich<br />
im Bund österreichischer Apotheker eine kleinere Gruppe rechtsnationaler ApothekenbesitzerInnen.<br />
Diese hatten allerdings in <strong>Mag</strong>. Gustav Hummer, dem Obmann der<br />
Versicherungsanstalt, eine wichtige und bedeutende Person als Mitglied. 126 Bereits im Jahr<br />
1929 kam es zu einer Auseinandersetzung dieser beiden Vereine, in der sich der Bund<br />
österreichischer Apotheker durchsetzte. Der Allgemeine Österreichische Apotheker-Verein<br />
beeinspruchte beim Bundesministerium für soziale Verwaltung, wohl aus Sorge um eine<br />
für ihn ungünstige Zusammensetzung des Vorstandes der Versicherungsanstalt und somit<br />
auch der Pharmazeutischen Gehaltskasse, die Wahl von <strong>Mag</strong>. Karl Olensky zum<br />
Obmannstellvertreter aus der Gruppe der DienstgeberInnen. Der Verein begründete<br />
seinen Einspruch damit, dass <strong>Mag</strong>. Karl Olensky kein ordentliches Mitglied der<br />
Versicherungsanstalt sei und somit kein aktives Wahlrecht besitzen würde. In einer<br />
Stellungnahme an das Bundesministerium verwies <strong>Mag</strong>. Hummer auf die Statuten der<br />
Versicherungsanstalt und die darin verankerte Wahlordnung. Laut dieser Wahlordnung<br />
musste ein wählbarer Kandidat das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den<br />
Nationalrat wählbar sein. Wären diese Bedingungen erfüllt, wären auch Vorstandsmitglieder<br />
und Beamte von Organisationen der DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen<br />
wählbar, unabhängig davon, ob sie aktives oder passives Wahlrecht in der Versicherungsanstalt<br />
besäßen. In weiterer Folge wies <strong>Mag</strong>. Hummer nach, dass <strong>Mag</strong>. Olensky diesen<br />
Bedingungen entspreche, da dieser neben der Erfüllung der Grundvoraussetzungen auch<br />
Vorstandsmitglied des Bundes österreichischer Apotheker sei. Das Bundesministerium<br />
schloss sich dieser Argumentation an und erkannte die Wahl <strong>Mag</strong>. Olenskys an. 127<br />
Nach dieser Niederlage für den Allgemeinen Österreichischen Apotheker-Verein ist die<br />
Verschärfung des Konflikts innerhalb der <strong>Arbeit</strong>geberInnengruppe auch in den Sitzungsprotokollen<br />
der Hauptversammlung und der Vorstandssitzungen der Pharmazeutischen<br />
Gehaltskasse ersichtlich. Die Auswirkung dessen auf die <strong>Arbeit</strong> der Pharmazeutischen<br />
Gehaltskasse ist leicht auszumachen. Über jeden Antrag und Vorschlag entstanden lange<br />
126 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1983, 81589-30, vgl. Nowotny, Von der Monarchie zur Republik, 624.<br />
127 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1952, 66311-29, Entscheidung des Bundesministeriums und Stellungnahme der<br />
Versicherungsanstalt.<br />
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