Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf
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Umlagenträger ausgeschlossen war. Die Voraussetzung für eine Ermäßigung war laut<br />
Antrag nur dann gegeben, wenn das jeweilige Mitglied einer „Konvention der Apotheker“<br />
beigetreten war. 144 Dieser recht unscheinbar anmutende Antrag führte zu einer recht<br />
außergewöhnlichen Krise in der Beziehung der Pharmazeutischen Gehaltskasse zum<br />
Bundesministerium für soziale Verwaltung. In den Dokumenten und Akten ab 1922 – also<br />
nach Beendigung der Verstaatlichungsbestrebungen durch Dr. Tandler und Ferdinand<br />
Hanusch – ist so gut wie nichts darüber zu finden, dass die zuständigen Beamten und<br />
auch der Bundesminister von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht hätten. Im Zuge<br />
der Besprechung über die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages kam es allerdings in der<br />
Hauptversammlung vom 16. Dezember 1931 zu einem recht heftigen Wortwechsel mit<br />
Bundeskommissär Dr. Max Fizia beziehungsweise zu heftigen verbalen Angriffen auf den<br />
damaligen Bundesminister für Soziales Dr. Josef Resch.<br />
Nachdem der Antrag auf Erhöhung der Mitgliedsbeiträge in einer namentlichen<br />
Abstimmung einstimmig angenommen wurde, ergriff Dr. Fizia das Wort und wies die<br />
Anwesenden darauf hin, dass diesem Beschluss von Seiten des Ministeriums Bedenken<br />
anhafteten. Es sei nicht eindeutig geklärt, ob die Erhöhung in dieser Form mit dem<br />
Gehaltskassengesetz von 1928 konform gehe. Weiters erklärte Dr. Fizia, dass sich<br />
Bundesminister Dr. Resch seine Zustimmung zu diesem Beschluss vorbehalte. 145 Nach<br />
dieser Anmerkung fragte Apotheker Dr. Karl Zeidler, ob die geplante Erhöhung der einzige<br />
Grund für den Einspruch sei oder ob der Einfluss Hofrat Mayers von den Krankenkassen,<br />
der bei Minister Resch gegen die Apotheker opponiere, nicht eher der Grund für eine<br />
etwaige Ablehnung sei. Dr. Fizia entgegnete daraufhin, dass es entscheidend sei, egal<br />
welche Regelung es betreffe, dass diese im Rahmen der Gesetze stehe. <strong>Mag</strong>. Dittrich<br />
verschärfte die Angriffe auf Minister Resch noch und meinte, dass dieser im Vorfeld über<br />
den Antrag informiert worden sei und erklärt hätte, dass es von seiner Seite keinen<br />
Einspruch gegen diesen Beschluss der Hauptversammlung geben würde. Er stellte<br />
weiters fest, dass nach diesem offensichtlichen Meinungsumschwung jemand den Minister<br />
beeinflusst haben müsse. Darüber hinaus lasse er sich als amtsführender Obmann der<br />
Gehaltskasse eine solche Vorgehensweise nicht gefallen und würde mit allen ihm zur<br />
Verfügung stehenden Mitteln die Autonomie der Gehaltskasse bewahren. Sollte der<br />
Bundesminister bei seiner ablehnenden Haltung zum Beschluss der Hauptversammlung<br />
144 Ebd., Kt. 2017, Z. 113686/10-1931 in 42910-1931, 1.<br />
145 Ebd., Kt. 2017, 42910-1931, Protokoll der Pharmazeutischen Gehaltskasse vom 16.12.1931.<br />
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