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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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Jahre 1940 bis 1945 nach 1945 von diversen österreichischen Ministerien weiterverwendet<br />

wurden. Der vormals geschlossene Bestand ist daher nur mehr in Teilen<br />

vorhanden und zentrale Aktenstücke finden sich auch in später gebildeten Beständen. Die<br />

Analyse dieses Bestandes erbrachte daher – anders als ursprünglich erhofft – kaum neue<br />

Erkenntnisse.<br />

– Akten des Staatsamtes für soziale Verwaltung, 1945, Apothekerbelange<br />

Dieser Bestand enthält unter anderem einige der schon oben erwähnten Aktenstücke aus<br />

der Periode der NS-Verwaltung. Darüber hinaus finden sich kaum Schriftstücke betreffend<br />

die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich, allerdings etliche Akten aus der<br />

unmittelbaren Nachkriegszeit (Sommer 1945), die in eindrucksvoller Art die damaligen<br />

Schwierigkeiten darstellten, vor die sich die neu zu organisierende Gesundheitsverwaltung<br />

gestellt sah. In Abgleich mit anderen Quellen, vor allem den Mitteilungen des<br />

Provisorischen Ausschusses Österreichischer Apotheker aus den ersten beiden<br />

Nachkriegsjahren, wurde die Analyse dieser Bestände vorgenommen.<br />

– Akten des Bundesministeriums für soziale Verwaltung, Sektion Volksgesundheit, 1946<br />

bis 1947, Apothekerbelange<br />

Die Akten des Bundesministeriums für soziale Verwaltung der ersten Nachkriegsjahre<br />

enthalten unter anderem Informationen zum Wiederaufbau der pharmazeutischen<br />

Standesorganisationen, zur Bestellung öffentlicher VerwalterInnen, zur Rückstellung von<br />

‚arisierten‘ österreichischen Apotheken, zu Nachkriegsjustiz und Entnazifizierung im<br />

Gesundheitswesen sowie Unterlagen zur Gründung der Apothekerkammer 1947. Der<br />

Bestand wurde vollständig gesichtet und für unsere Fragestellungen relevante Akten<br />

kopiert. Die Recherche in diesem Bestand erbrachte vor allem im Hinblick auf die<br />

Fallbearbeitung der ‚arisierten‘ Apotheken wertvolle Details.<br />

– Akten der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und das Burgenland Dieser<br />

Bestand wurde nach Identifizierung der in Frage kommenden Aktenstücke selektiv für die<br />

fallbezogene Recherche betreffend ‚arisierte‘ Apotheken verwendet. Dies sind<br />

Rückstellungsakten betreffend Apotheken, die nach 1945 durch ein Volksgerichtsurteil<br />

gegen den ‚Ariseur‘ oder die ‚Ariseurin‘ in das Eigentum und die Verwaltung der Republik<br />

Österreich gelangten. Mit Hilfe dieser Akten konnten einige der vorher als unlösbar<br />

erscheinenden ‚Arisierungsfälle‘ schlüssig geklärt werden.<br />

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