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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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Matura sollte Vorbedingung für das pharmazeutische Studium werden – für die<br />

‚Sozialisierung‘ zu gewinnen. 63 Weiters setzte Dr. Tandler noch 1919 seinen Plan durch,<br />

die Vergabe von Neukonzessionen zu stoppen, und erklärte, dass dies eine Reaktion<br />

gegen den Apothekenschacher sei und der Vergabestopp bis zur Änderung des<br />

Apothekengesetzes aufrecht bleiben werde. Erst am 31. Mai 1920 informierte Dr. Julius<br />

Tandler die Vertreter der Standesorganisationen über den fertigen Gesetzesentwurf, der<br />

eine allmähliche ‚Sozialisierung‘ der Apotheken vorsah. Dies sollte dadurch geschehen,<br />

dass einerseits keine Konzessionen für Apothekenneuerrichtungen mehr verliehen werden<br />

sollten, und andererseits dem Staat bei Verkauf der Apotheke ein Vorkaufsrecht<br />

eingeräumt werden musste. Neue Apotheken sollten als Staatsapotheken errichtet und<br />

von befugten PharmazeutInnen als PächterInnen betrieben werden. Aus den Gewinnen<br />

dieser Staatsapotheken sollten in weiterer Folge weitere Betriebe aufgekauft werden,<br />

sodass nach und nach alle Apotheken in Staatsbesitz kommen sollten. 64 Dr. Tandler sah in<br />

dieser Gesetzesnovelle die Möglichkeit, den angestellten ApothekerInnen den Zugang zur<br />

Selbstständigkeit zu erleichtern, 65 und gab den Standesvertretungen bis Mitte Juli 1920<br />

Zeit, ihre Bedenken zu dieser Gesetzesnovelle zu äußern. In mehreren Eingaben der<br />

angestellten PharmazeutInnen wie auch der ApothekenbesitzerInnen wurde dieser<br />

Vorschlag einhellig und vehement abgelehnt, und es wurden Gegenentwürfe zur<br />

Gesetzesnovelle vorgelegt. So forderten die ApothekenbesitzerInnen einen klaren und<br />

detaillierten Ablösungsschlüssel sowie längere Übergangsfristen und wiesen nachdrücklich<br />

auf die Schwierigkeiten hin, die bei der Umsetzung eines solchen Gesetzes zu<br />

erwarten waren. Die angestellten ApothekerInnen kritisierten ihrerseits, dass das Staatsamt<br />

sich nicht an den Verhältnissen in Deutschland orientiere, und wollten der Novelle nur<br />

dann zustimmen, wenn die Altersversorgung der StaatspächterInnen und deren Angehörigen<br />

sowie das Selbstbestimmungsrecht des Standes gesichert wären. Sie bezeichneten<br />

den Gesetzesentwurf als „ein Werk nichtfachmännischer Hände“, 66 welches die<br />

Lage der angestellten PharmazeutInnen verschlechterte und daher unannehmbar sei. Der<br />

Pharmazeutische Standesrat brachte auch einen Gegenvorschlag zum bestehenden<br />

Gesetzesentwurf vor. Alle bestehenden Apotheken und alle neu zu errichtenden<br />

Apotheken sollten in einem einheitlichen, gesellschaftlich geführten Unternehmen<br />

63 Vgl. Sablik, Julius Tandler, 178f.; Gulick, Österreich von Habsburg zu Hitler, 181ff.; vgl. Pharmazeutische Presse,<br />

Nr. 25 (1920), 63 u. 69.<br />

64 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1743, 31551-22, 27321-21, 4232-20.<br />

65 Vgl. Julius Tandler, Das Volksgesundheitsamt in der Zeit von Mitte 1919 bis Mitte Mai 1920, Wien 1920, 6f.<br />

66 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1743, 31551-22, 16613/20, Äußerungen der angestellten Pharmazeuten und Äußerung der<br />

Apothekerschaft.<br />

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