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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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zusammengefasst werden. Diesem Unternehmen sollte der Betrieb aller Apotheken und<br />

somit die Medikamentenversorgung der Bevölkerung obliegen – ein Kompromiss also, der<br />

die Sozialisierungsbestrebungen mit den Interessen der Apothekerschaft verbinden<br />

sollte. 67 Durch politische Turbulenzen und den Regierungswechsel im Sommer 1920<br />

wurde der Beginn der anstehenden Verhandlungen verzögert. Dr. Tandlers Einladung zu<br />

einer Verhandlungsrunde Ende August 1920 wurde vom Pharmazeutischen Standesrat mit<br />

der Begründung abgelehnt, die Einladung sei zu spät erfolgt, und es wurde ein neuer<br />

Verhandlungstermin Anfang September 1920 erwirkt. In den folgenden Verhandlungen<br />

vom 6. und 9. September 1920 versprach Sektionschef Dr. Stadler auf die Forderungen<br />

der Assistentenschaft – ausreichende Altersversorgung, Ternovorschlag bei Verpachtung<br />

und Inkrafttreten des Apothekenkammergesetzes – einzugehen und an deren Umsetzung<br />

zu arbeiten. Trotzdem konnte keine Einigung erzielt werden. Sowohl die ApothekenbesitzerInnen<br />

als auch die AssistentInnen lehnten den Gesetzesentwurf weiter ab. 68 Auch<br />

Vertreter der Ärzteorganisationen, vor allem aus Westösterreich, erklärten sich Ende<br />

September 1920 mit dem Apothekerstand solidarisch und forderten bei Staatssekretär<br />

Hanusch den Rücktritt Dr. Tandlers. Die anhaltenden Proteste und der beginnende Wahlkampf<br />

für am die 17. Oktober 1920 anberaumten Nationalratswahlen verhinderten, dass<br />

der Regierungsentwurf eingebracht werden konnte. Nachdem die SozialdemokratInnen<br />

die Wahl verloren hatten, schied Dr. Julius Tandler am 22. Oktober 1920 aus der<br />

Regierung aus, womit auch die Bestrebungen zur ‚Sozialisierung‘ der Apothekenbetriebe<br />

im Wesentlichen ihr Ende fanden. 69 Ein im März 1921 erneuerter und leicht abgeänderter<br />

Initiativantrag von Ferdinand Hanusch im Nationalrat war nicht erfolgreich. 70<br />

Durch den Kampf gegen die geplante ‚Sozialisierung‘ der Apotheken wurde die Ausarbeitung<br />

von Verordnungen zum Gehaltskassengesetz stark verzögert. Im gemeinsamen<br />

Vorgehen der Standesvertretungen gegen die Reformbemühungen Dr. Tandlers konnten<br />

die konditionierenden PharmazeutInnen den ApothekenbesitzerInnen jedoch eine Verpflichtung<br />

abringen, die Pharmazeutische Gehaltskasse per 1. Jänner 1921 zu aktivieren.<br />

Durch den Rücktritt Dr. Tandlers, das Verhindern des Gesetzesentwurfes und der Einigung<br />

auf ein Gehaltsschema konnte diese Verpflichtung auch eingehalten werden. Mit 31.<br />

Dezember 1920 wurde die Schlussbilanz für den Verein Allgemeine Gehaltskasse der<br />

67 Ebd., Kt. 1743, 31551-22, 16613/20, Äußerungen der angestellten Pharmazeuten und Äußerung der<br />

Apothekerschaft; vgl. Pharmazeutische Post, Nr. 53 (1920), 243ff. u. 249ff.<br />

68 Ebd., Kt. 1743, 31551-22, 27321/21.<br />

69 Vgl. Tandler, Volksgesundheitsamt, 6f.<br />

70 ÖStA, AdR, BM für soziale Verwaltung, Kt. 2049, 8664/8/32, 6953-24, 9001/22.<br />

30

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