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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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persönlichen Konzession, ihre Zahl richtete sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung<br />

und nach der Zahl der Apotheken und ärztlichen Hausapotheken in einer bestimmten<br />

Gegend, die durch die Errichtung einer neuen Apotheke in ihrem Bestand nicht gefährdet<br />

werden durften. Das traf auch auf die ärztlichen Hausapotheken zu, die nur dann<br />

genehmigt wurden, wenn keine öffentliche Apotheke im Ort selbst oder in der näheren<br />

Umgebung existierte. Anstaltsapotheken konnten von öffentlichen Heil- und<br />

Humanitätsanstalten sowie von Krankenversicherungsanstalten eingerichtet werden. In<br />

den meisten Fällen handelte es sich dabei um Krankenhausapotheken. Einen Sonderfall<br />

stellten die vorhandenen Apotheken von Klöstern dar. Sie werden im Apothekengesetz<br />

von 1906 nicht eigens erwähnt. Ihre Betriebsberechtigung ergab sich aus §61 des<br />

Gesetzes, der die auf Grund früherer Vorschriften erlangte Berechtigung zum Betrieb einer<br />

Apotheke fortschrieb.<br />

Um selbstständiger Apotheker oder selbstständige Apothekerin werden zu können, sah<br />

das Apothekengesetz vor, dass der Bewerber oder die Bewerberin das österreichische<br />

Staatsbürgerrecht besitzen und sich „im Vollgenuß der bürgerlichen Rechte“ befinden<br />

musste. Weiters musste der akademische Grad „<strong>Mag</strong>ister der Pharmazie“ erworben und<br />

mindestens fünf Jahre – im Falle der Konzessionsvergabe für eine neu zu errichtende<br />

Apotheke sogar fünfzehn Jahre – fachliche Tätigkeit nachgewiesen werden.<br />

Laut einer Statistik des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 25. Mai 1938 192<br />

stellte sich der Bestand an Apotheken in Österreich zur Mitte des Jahres 1938 wie in<br />

Tabelle 1 dar. Nicht berücksichtigt in dieser Auflistung sind etwaige Filialapotheken sowie<br />

Saisonapotheken als nur zeitweise betriebene zweite Geschäftsstelle (Kurort,<br />

Erholungsorte usw.) einer Stammapotheke.<br />

192 ÖStA, AdR 03, BMfsV, Sektion V (Volksgesundheit) 1938, Kt. 2329, IV-3537-8/38, Apothekenstatistik.<br />

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