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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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Friedmann und Dr. Leopold Waber sollten um Intervention gebeten werden. 43 Schon am<br />

31. Jänner 1918 wurde der Gesetzesentwurf per Initiativantrag von Dr. Waber im<br />

Abgeordnetenhaus eingebracht. Die schwieriger werdende Kriegssituation verzögerte<br />

allerdings eine sofortige Behandlung beziehungsweise Entscheidung über diesen<br />

Gesetzesentwurf. 44<br />

Im September 1918 wurde in einer Vorstandssitzung das zehnjährige Jubiläum der<br />

Pharmazeutischen Gehaltskasse begangen. Präsident Dr. Franz Stohr und <strong>Mag</strong>. Fritz<br />

Lehni erinnerten in Ansprachen an die Geschichte des Vereins. <strong>Mag</strong>. Lehni forderte dabei<br />

alle ApothekerInnen auf, für die Pflichtmitgliedschaft in der Gehaltskasse einzutreten, und<br />

wies darauf hin, dass ein Gesetzesentwurf hierfür schon längere Zeit dem Parlament zur<br />

Beratung vorliege. In derselben Sitzung gab auch Dr. Stohr, für viele überraschend, seinen<br />

Rücktritt bekannt. Zum neuen Präsidenten der Pharmazeutischen Gehaltskasse wurde der<br />

Apothekenbesitzer Kaiserlicher Rat <strong>Mag</strong>. Eduard Binder gewählt. 45<br />

Der Zerfall Österreich-Ungarns Ende Oktober und das Ende des Ersten Weltkrieges<br />

hatten auch große Auswirkungen auf die Pharmazeutische Gehaltskasse. Schon am 8.<br />

November 1918 wurde auf Grund der neuen, noch unsicheren politischen Lage eine<br />

Vorstandssitzung abgehalten. Vor allem stand die Frage im Vordergrund, wie mit jenen<br />

Mitgliedern verfahren werden sollte, welche nach dem Zerfall der Monarchie außerhalb<br />

des Gebiets Deutsch-Österreichs beheimatet waren. Nach längerer Diskussion beschloss<br />

der Vorstand diesen, Mitgliedern mitzuteilen, dass ihre Mitgliedschaft vorerst ruhe, keine<br />

Zahlungen geleistet oder angenommen werden könnten und somit beide Seiten jeglicher<br />

Verpflichtung enthoben seien. Innerhalb Deutsch-Österreichs konnten aufgrund der<br />

herrschenden Verhältnisse keine Bargelder überwiesen werden. Daher wurden die<br />

Mitglieder gebeten, die Gehaltsauszahlungen an die AssistentInnen selbst durchzuführen,<br />

nachdem die Gehaltskasse ihnen die Summen auf Scheckkonten überwiesen hatte. 46<br />

Das Staatsamt für Volksgesundheit, welches seit 1917 für die Apothekerbelange zuständig<br />

war, regelte in einem Erlass von Anfang Dezember 1918 den Wiedereinstieg jener<br />

Pharmazeuten, die eingerückt gewesen waren. Diese mussten von den Apotheken-<br />

43 Ebd., Sitzung vom 22.01.1918.<br />

44 Vgl. Dittrich, Pharmazeutische Gehaltskasse, 23.<br />

45 AdPhGK, Protokolle der Vorstandssitzungen der PhGK 1908–1918, Sitzung vom 23.09.1918.<br />

46 Ebd., Sitzung vom 8.11.1918.<br />

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