Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf
Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf
Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
18. Dezember 1906 war die Schaffung einer Apothekerkammer durch ein in diesem Sinne<br />
neu zu schaffendes Gesetz vorgesehen gewesen, dieses Vorhaben wurde aber nie<br />
verwirklicht. Weder in der österreichisch-ungarischen Monarchie noch in der Ersten<br />
Republik und auch nicht im Ständestaat schafften es die Standespolitiker, die jeweiligen<br />
Regierungen dazu zu bringen, ein Apothekerkammergesetz zu erlassen. Durch geschickte<br />
Argumentation und unter Hinweis auf die unsichere Zukunft Österreichs gelang es den<br />
Mitgliedern des Ausschusses, die zuständigen Stellen von der Notwendigkeit einer<br />
Apothekerkammer zu überzeugen. Die Hauptargumente für die Schaffung einer<br />
Apothekerkammer waren die Abschaffung des recht mühsamen und veralteten<br />
Gremialsystems und die durch eine Apothekerkammer erhoffte Stärkung des<br />
Gemeinschaftsgefühls aller ApothekerInnen Österreichs. Durch den Zusammenschluss<br />
aller ApothekerInnen Österreichs in einer Kammer sollte eine befürchtete gesetzliche oder<br />
politische Abspaltung eines Teils der ApothekerInnen in einer der vier Besatzungszonen<br />
vermieden werden. Schon am 18. Juni 1947 wurde das Gesetz betreffend der Errichtung<br />
einer Apothekerkammer (Apothekerkammergesetz) vom Nationalrat beschlossen und trat<br />
per 21. August 1947 in Kraft. 1584 Der Bundesrat stellte das Gesetz zwar aufgrund unklar<br />
formulierter Paragraphen vorerst an den Nationalrat zurück, diese Unklarheiten wurden<br />
aber mit einer Novellierung noch 1947 beseitigt. 1585 Die gesetzlichen Bestimmungen<br />
setzten die Apothekerkammer als eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft<br />
fest. Alle ApothekenbesitzerInnen und alle <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen waren in der<br />
jeweils zuständigen Abteilung Mitglieder der Kammer. Schließlich erklärte <strong>Mag</strong>. Rudolf<br />
Kraus nach der erfolgten Konstituierung des provisorischen Vorstandes der<br />
Österreichischen Apothekerkammer am 7. Oktober 1947 seine Aufgaben und Tätigkeiten<br />
als Vorsitzender des Provisorischen Ausschusses Österreichischer Apotheker für beendet<br />
und löste diesen auf. Zum ersten provisorischen Kammerpräsidenten wurde <strong>Mag</strong>. Heinrich<br />
Bartl bestimmt, er wurde auch bei den ersten demokratischen Wahlen im Juli 1948 in<br />
dieser Funktion bestätigt und blieb bis Ende 1951 im Amt. 1586 Wie sich 1952 herausstellen<br />
sollte, waren die Sorgen von 1946, dass ehemals hohe nationalsozialistische<br />
Standespolitiker wieder Standesfunktionen durch Wahlen übernehmen könnten, nicht<br />
unberechtigt. <strong>Mag</strong>. Franz Dittrich wurde im Juni 1952 – trotz seiner Rolle im National-<br />
1584 BGBl, Nr. 152/1947; vgl. Richard Kurtics u. Walter Thor, Gesetze und Vorschriften für den österreichischen<br />
Apotheker, Wien 1955, A1.<br />
1585 Vgl. Heinrich Bartl, Referat: Die zweite Apothekertagung im freien Österreich, in: ÖAZ, Nr. 17/18 (1947), 74.<br />
1586 BGBl, Nr. 152/1947; vgl. Kurtics u. Thor, Gesetze und Vorschriften, A1; Otto Nowotny, Ein Jahrhundert<br />
österreichische Pharmazie I. Ereignisse & Systemfragen, in: ÖAZ, Nr. 18 (1999), 843.<br />
253