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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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und oft heftige Diskussionen und bei den meisten Abstimmungen kam es zu<br />

Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Auch die Befürchtungen des Allgemeinen<br />

Apotheker-Vereins bewahrheiteten sich. So erlangte der Bund österreichischer Apotheker<br />

nach der Wahl im August 1929 in den meisten Standesgremien die Mehrheit in der<br />

BesitzerInnenkurie. Verbunden mit der Tatsache, dass <strong>Mag</strong>. Hummer und <strong>Mag</strong>. Dittrich gut<br />

zusammenarbeiteten und die <strong>Arbeit</strong>nehmerInnengruppe unter Führung <strong>Mag</strong>. Dittrichs<br />

einheitlich abstimmte, wurde der standespolitische Einfluss des Allgemeinen Apotheker-<br />

Vereins stark eingeschränkt. 128<br />

Im Jahr 1930 initiierte der Vorstand der Pharmazeutischen Gehaltskasse eine weitere<br />

soziale Einrichtung der Gehaltskasse: den <strong>Arbeit</strong>slosenunterstützungsfonds. In den<br />

diesbezüglichen Eingaben an das Bundesministerium für soziale Verwaltung von Seiten<br />

der verschiedenen Interessensgruppierungen zeigte sich deutlich, wie zersplittert der<br />

Berufsstand der ApothekerInnen zu Beginn der 1930er-Jahre war und wie die politischen<br />

Auseinandersetzungen immer härter wurden. Der <strong>Arbeit</strong>slosenunterstützungsfonds, kurz<br />

auch Stellenlosenfonds genannt, welcher in der Hauptversammlung der<br />

Pharmazeutischen Gehaltskasse vom 6. März 1930 beschlossen wurde, sollte jene<br />

PharmazeutInnen unterstützen, die nach einer 120 Monate überschreitenden Dienstzeit<br />

arbeitslos geworden waren. Die Teilnahme am Fonds war freiwillig, das heißt weder<br />

<strong>Arbeit</strong>geberInnen noch <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen konnten gezwungen werden, daran<br />

teilzunehmen. Die Gelder des Fonds sollten von der Versicherungsanstalt für Pharmazeuten<br />

verwaltet werden. Nach der Beschlussfassung in der Hauptversammlung der<br />

Gehaltskasse bedurfte es der Genehmigung des Bundesministeriums beziehungsweise<br />

des damaligen Bundesministers für Soziales, Dr. Theodor Innitzer. 129 Die verschiedenen<br />

Gruppierungen und Standesvertretungen versuchten nun Dr. Innitzer und die zuständigen<br />

Beamten in ihrem Sinne zu beeinflussen, um Änderungen im geplanten Regulativ zu<br />

erwirken. So beschwerte sich der Allgemeine Österreichische Apotheker-Verein in einem<br />

Brief an das Bundesministerium darüber, dass seine Vertreter in der Hauptversammlung<br />

aufgrund der für den Allgemeinen Österreichischen Apotheker-Verein ungünstigen<br />

Besetzung des Gremiums von den anderen Gremialmitgliedern überstimmt wurden und so<br />

Abänderungsvorschläge, obwohl berechtigt, nicht in das Regulativ eingeflossen wären.<br />

<strong>Mag</strong>. Franz Schweder, der Verfasser besagten Briefes, stellte auch fest, dass der Bund<br />

128 Ebd., Kt. 1984, 59523-30 u. 73304-30, Protokolle der Hauptversammlungen vom 17.12.1929 u. 06.03.1930.<br />

129 Ebd., Kt. 1984, 73304-30, sowie als Beilage das Regulativ des Stellenlosenfonds.<br />

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