Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf
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der österreichischen Apotheker zehn Stimmen habe, obwohl dieser Verein nur 1/10 der<br />
ApothekenbesitzerInnen vertrete. Außerdem – so <strong>Mag</strong>. Schweder – stimme dieser Verein<br />
unter Führung von <strong>Mag</strong>. Gustav Hummer „bei Abstimmungen in den Sitzungen der<br />
Standesinstitute stets mit den angestellten Apothekern“ 130 . Etwas unglücklich verlief auch<br />
die weitere Argumentation des Allgemeinen Österreichischen Apotheker-Vereins.<br />
<strong>Mag</strong>. Schweder unterstellte Bundeskommissär Dr. Max Fizia, dass er die Stichhaltigkeit<br />
der Vorschläge nicht gleich erkannt hätte, und forderte das Bundesministerium auf, die<br />
wahren Vertretungsverhältnisse innerhalb der Besitzerschaft zu beachten und die<br />
Abänderungsvorschläge des Apothekervereines in das Regulativ aufzunehmen. Eine der<br />
Forderungen des Allgemeinen Österreichischen Apotheker-Vereins war, dass kein<br />
Anspruch auf die Leistungen des Stellenlosenfonds bestehen sollte, wenn die<br />
DienstnehmerInnen freiwillig gekündigt oder aus eigenem Verschulden entlassen worden<br />
wären. 131 Die Pharmazeutische Gehaltskasse lehnte in ihrer Reaktion vom 21. März 1930<br />
die Forderungen des Allgemeinen Österreichischen Apotheker-Vereins ab und verwies auf<br />
den gültigen Beschluss der Hauptversammlung der Pharmazeutischen Gehaltskasse vom<br />
6. März 1930. 132<br />
Die Interessensvertretung sozialdemokratischer ApothekerInnen, die Freie Gewerkschaft<br />
angestellter Apotheker Österreichs, reagierte positiv auf den Plan der Errichtung eines<br />
Stellenlosenfonds. So wurden nur kleinere Änderungen beziehungsweise Zusätze im<br />
Regulativ gefordert, wie zum Beispiel die verpflichtende Teilnahme der <strong>Arbeit</strong>geberInnen<br />
und <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen am Fonds. 133 Umso erstaunlicher erscheint daher die harsche<br />
Reaktion des Pharmazeutischen Reichsverbandes für Österreich auf diese Vorschläge.<br />
Wohl auch um dem Bundesministerium den alleinigen Vertretungsanspruch der<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmerInnen in der Apothekerschaft zu verdeutlichen, reagierte der Reichsverband<br />
auf diese positive Reaktion der sozialistischen <strong>Arbeit</strong>nehmerInnenvertretung mit<br />
Ablehnung. Die Pharmazeutische Gehaltskasse stellte fest, dass der Reichsverband 98<br />
Prozent der angestellten ApothekerInnen vertrete und an eine Verpflichtung des<br />
Stellenlosenfonds nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch, weil die Mehrheit der<br />
Angestellten gegen eine Zwangsmitgliedschaft sei, nicht zu denken wäre. 134<br />
130 Ebd., Brief des Allgemeinen Österreichischen Apotheker-Vereins an das Bundesministerium vom 17.03.1930.<br />
131 Ebd.<br />
132 Ebd., Brief der Pharmazeutischen Gehaltskasse an das Bundesministerium vom 21.03.1930.<br />
133 Ebd., Änderungsvorschläge der Freien Gewerkschaft angestellter Apotheker Österreichs.<br />
134 Ebd., Brief der Pharmazeutischen Gehaltskasse an das Bundesministerium vom 21.03.1930.<br />
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