01.11.2013 Aufrufe

Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

eingeleitet worden waren. Am 13. April 1938 erließ die Reichsregierung ein Gesetz, das es<br />

dem Reichsstatthalter ermöglichte, Kommissare in jüdischen Unternehmen zu bestellen. 208<br />

Gleichzeitig verloren 208 angestellte jüdische PharmazeutInnen ihren <strong>Arbeit</strong>splatz. 209<br />

4.5. Die ‚Arisierung‘ österreichischer Apotheken<br />

Mit dem ‚Anschluß‘ Österreichs gerieten im März 1938 etwa 200.000 österreichische<br />

Juden und Jüdinnen unter nationalsozialistische Herrschaft. In Österreich erreichte die<br />

Judenverfolgung innerhalb kürzester Zeit ein Ausmaß, das die im ‚Altreich‘ schrittweise im<br />

Verlauf von mehreren Jahren geschaffene Situation an Radikalität übertraf und die<br />

antisemitischen Wellen von 1933 und 1935 in Deutschland in den Schatten stellte.<br />

Während dort Anfang 1938 noch an der gesetzlichen Expropriierung der Juden und<br />

Jüdinnen gearbeitet wurde, war in Österreich von Anfang an der direkte, gewaltsame<br />

Zugriff auf das jüdische Eigentum ein zentraler Bestandteil der Verfolgungsmaßnahmen. 210<br />

Ab der Jahreswende 1937/1938 wurde im Deutschen Reich die ‚Arisierung‘ – eine<br />

nationalsozialistische Wortschöpfung, die den Prozess der Entfernung von Juden und<br />

Jüdinnen aus dem Wirtschafts- und Berufsleben bezeichnete – von staatlicher Seite<br />

systematisiert. Die ‚Arisierung‘ umfasste sowohl die Enteignung jüdischen Besitzes und<br />

Vermögens zugunsten von Nichtjuden und -jüdinnen (‚ArierInnen‘) als auch Entlassungen,<br />

Berufsverbote und die Einschränkung gewerblicher Tätigkeit. Aufgrund der Verordnung zur<br />

Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 211 mussten Vermögen über<br />

5000 RM (Reichsmark) angemeldet werden. Mit der Dritten Verordnung zum<br />

Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 212 wurden die Bestandsaufnahme und Erfassung<br />

aller jüdischen Betriebe verfügt. Jüdische Geschäfte, Firmen und Grundstücke konnten<br />

nur noch mit Genehmigung verkauft werden. Bis Jahresende 1938 wurde Juden und<br />

Jüdinnen die Ausübung praktisch aller Berufe verboten. Der Novemberpogrom 1938 bot<br />

Anlass zur Radikalisierung der ‚Arisierung‘ mit dem Ziel einer entschädigungslosen<br />

staatlichen Zwangsenteignung jüdischer Unternehmen. Am 3. Dezember 1938 wurde mit<br />

208 Vgl. Peter Longerich, Politik der Vernichtung. Eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung,<br />

München u. Zürich 1998, 163.<br />

209 Vgl. Mitteilungen des Provisorischen Ausschusses österreichischer Apotheker, Nr. 1 (1946), 6.<br />

210 Vgl. Longerich, Politik der Vernichtung, 162.<br />

211 DRGBl. I, 414 bzw. GBlÖ 102/1938 vom 27.04.1938.<br />

212 DRGBl. I, 627 bzw. GBlÖ 193/1938 vom 24.06.1938.<br />

78

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!