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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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den Jahren zwischen 1904 und 1906 stand die Diskussion um das neue Apothekengesetz<br />

im Vordergrund. Sowohl ApothekenbesitzerInnen als auch die Assistentenschaft versuchten<br />

durch Eingaben, Fachexpertisen und eigenständige Gesetzesentwürfe ihre<br />

standespolitischen Ziele und Forderungen durchzusetzen. Dabei kam es immer wieder zu<br />

harten Konfrontationen in Sitzungen und Medien zwischen den VertreterInnen der beiden<br />

Interessensgruppen. Um älteren AssistentInnen den Erwerb einer Konzession und somit<br />

den Wechsel vom Status des/der Angestellten zum Status des Apothekenbesitzers/der<br />

Apothekenbesitzerin zu erleichtern, aber auch um den Vergabeprozess transparenter zu<br />

gestalten, forderten die AssistentInnen eine grundlegende Reform der Konzessionsvergabe.<br />

Die ApothekenbesitzerInnen wiederum forderten die wirtschaftliche Absicherung<br />

der bereits existierenden Apotheken und waren für eine Beibehaltung der bestehenden<br />

Ausschreibungs- und Konzessionsverfahren. 6 Das 1906 in Kraft getretene – und umstrittene<br />

– Apothekengesetz ist in diesem Zusammenhang eher als ein Erfolg für die<br />

ApothekenbesitzerInnen zu werten. Einerseits gestand die Regierung den AssistentInnen<br />

ein Recht auf Interessensvertretung zu und verpflichtete die ApothekenbesitzerInnen zur<br />

Schaffung einer angemessenen Altersversorgung für angestellte ApothekerInnen.<br />

Andererseits förderte und schützte der Gesetzgeber durch dieses Gesetz die Position der<br />

ApothekenbesitzerInnen, während auf Grund der eingeschränkten Berufsaussichten die<br />

materielle Unsicherheit der angestellten ApothekerInnen bestehen blieb. 7 Durch dieses<br />

Gesetz waren vor allem die älteren Angestellten praktisch von der beruflichen Selbstständigkeit<br />

ausgeschlossen.<br />

Infolge dieser unbefriedigenden Situation erarbeitete die Assistentenschaft den Plan zur<br />

Errichtung einer Gehaltskasse. Ziel war es, mit einer Gehaltskasse eine neutrale Stelle zu<br />

schaffen, welche eine nach Dienstalter steigende Gehaltstafel, ergänzt durch gestaffelte<br />

Ortszulagen, erstellte und das nach diesem System errechnete Gehalt allen Angestellten<br />

überwies. Die Finanzierung dieser Gehaltskasse sollte durch die Einhebung einer stets<br />

gleich hohen Umlage bei den ApothekenbesitzerInnen erfolgen, so dass es für diese<br />

unerheblich wäre, ob sie nach Dienstjahren junge oder ältere Angestellte beschäftigten.<br />

Bei der Ausarbeitung dieses Konzeptes orientierten sich die pharmazeutischen<br />

AssistentInnen allerdings nicht an den <strong>Arbeit</strong>erkollektivverträgen, sondern an den<br />

6 Vgl. hierzu zahlreiche Artikel in den Zeitschriften der jeweiligen Standesvertretungen, wie z.B. der Zeitschrift des<br />

Allgemeinen Österreichischen Apothekervereines oder der Pharmazeutischen Presse (Organ des Allgemeinen<br />

Österreichischen Assistenten-Vereins).<br />

7 Vgl. Karl Rauch, 50 Jahre Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich, in: ÖAZ Nr. 47 (1958), 625.<br />

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