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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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konnte nach massiven Streikandrohungen und längeren Verhandlungen mit den Wiener<br />

ApothekenbesitzerInnen eine Kompromisslösung gefunden werden. Diese ausgehandelte<br />

Gehaltsregelung für die Wiener Apotheken sah folgendermaßen aus: Die<br />

ApothekenbesitzerInnen zahlten ihren Angestellten ein Grundgehalt direkt aus,<br />

Dienstzeitzulagen, Alterszulagen und andere Sonderzahlungen wurden den Angestellten<br />

vom Wiener Apotheker-Hauptgremium überwiesen. Die Auszahlung der Zulagen wurde<br />

durch Quotenzahlungen der ApothekenbesitzerInnen an einen Fonds ermöglicht. 3 Obwohl<br />

die ApothekenbesitzerInnen dieser Regelung nur sehr zögerlich zugestimmt hatten, zeigte<br />

sich bald, dass sich die Lohnkosten dadurch kaum erhöht hatten, da auch einige<br />

Nebenkosten wegfielen. Der Vorteil dieser Regelung für die angestellten PharmazeutInnen<br />

war, dass vor allem ältere AssistentInnen von der Angst befreit wurden, ihren <strong>Arbeit</strong>splatz<br />

aufgrund zu hoher Gehaltskosten zu verlieren. Weiters war dieser Gehaltsregelung von<br />

1902 eine Regelung der Dienstzeiten angeschlossen, welche die tägliche effektive<br />

<strong>Arbeit</strong>szeit auf acht Stunden begrenzte, die Länge der Mittagspausen und anderer<br />

Dienstunterbrechungen bestimmte und den jährlichen Normalurlaub für AssistentInnen mit<br />

vierzehn Tagen festsetzte. Diese Allgemeinen Vereinbarungen des Wiener Apotheker-<br />

Hauptgremiums mit den in Wien konditionierenden PharmazeutInnen traten am 1. Juli<br />

1902 in Kraft. 4 Das Zustandekommen dieser Vereinbarung zeigt, dass die pharmazeutischen<br />

AssistentInnen, allen voran <strong>Mag</strong>. Wagner und <strong>Mag</strong>. Baurek, die Entwicklung in<br />

der seit 1900 auch von den österreichischen Gewerkschaften propagierten Kollektivvertragspolitik<br />

für <strong>Arbeit</strong>erInnen beobachteten und einen für angestellte ApothekerInnen<br />

adaptierten Vorschlag ausarbeiteten. Diese Vereinbarung der Wiener ApothekenbesitzerInnen<br />

mit den Wiener angestellten PharmazeutInnen ist ein für Österreich sehr<br />

frühes Beispiel für eine kollektive Vereinbarung über <strong>Arbeit</strong>sverträge mit Angestellten – im<br />

Fall der ApothekerInnen sogar mit akademischer Ausbildung. 5<br />

Während diese Regelung die soziale Situation der Wiener AssistentInnen erheblich<br />

verbesserte, fehlte weiterhin eine einheitliche Gehaltsregelung für die angestellten<br />

ApothekerInnen im Gebiet der österreichischen Reichshälfte der k. k. Monarchie. Doch in<br />

3 Vgl. Otto Nowotny, Der Weg zur Gründung der Gehaltskasse, in: ÖAZ Nr. 46 (1983), 909; Albert Ullmer, Von der<br />

Wurzel zur Blüte. Die soziale und wirtschaftliche Lage in den ersten 40 Jahren, in: Pharmazeutischer Reichsverband,<br />

Hg., 100 Jahre. Organisation der angestellten Apotheker. Pharmazeutischer Reichsverband für Österreich, Wien 1991,<br />

74.<br />

4 ÖStA, AVA, Ministerium des Inneren, Kt. 2685, 4539-08, Vereinbarung in Betreff der Dienstzeit, Gehalte.<br />

5 Vgl. Gerhard Ungersböck, Vom „Freien“ <strong>Arbeit</strong>svertrag zum Kollektivvertrag, in: Gerald Stourzh u. Margarete<br />

Grandner, Hg., Historische Wurzeln der Sozialpartnerschaft, Wien 1986, 133f.<br />

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