Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf
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durchzusetzen und die Interessen der NSDAP zu wahren. Veränderungen in den <strong>Arbeit</strong>sverhältnissen<br />
und Vertragsabschlüsse jeglicher Art vorzunehmen war ihnen allerdings<br />
genauso untersagt wie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten, die Aufnahme von<br />
Krediten oder der Erwerb und die Belastung von Liegenschaften. 167<br />
Ein am 17. Mai 1938 168 verkündetes Gesetz über die Überleitung und Eingliederung von<br />
Vereinen, Organisationen und Verbänden und eine dazu am selben Tag erlassene Durchführungsverordnung<br />
des Reichsstatthalters definierte das Ziel der Tätigkeit des<br />
Stillhaltekommissars und seiner Bevollmächtigten eindeutig: die Ausrichtung des<br />
gesamten Vereins-, Organisations- und Verbandswesen nach den Richtlinien der NSDAP.<br />
Es sollte keinen Verein mehr geben, der nicht von der Partei geführt wurde. Der §1<br />
besagter Durchführungsverordnung stellte dies wie folgt fest:<br />
§1 Der Stillhaltekommisssar hat dafür zu sorgen, daß alle Vereine, Organisationen<br />
und Verbände nationalsozialistisch ausgerichtet und geführt werden. Er hat das<br />
Führungsrecht der NSDAP auf dem Gebiete der Menschenführung<br />
sicherzustellen. 169<br />
Sämtliche Standesorganisationen und Verbände der österreichischen PharmazeutInnen<br />
mit Ausnahme der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich und der Versicherungsanstalt<br />
für Pharmazeuten wurden am 8. August 1938 vom Stillhaltekommissar aufgelöst<br />
beziehungsweise im Falle der Freien Berufsverbände der Deutschen Apothekerschaft<br />
eingegliedert. Als Standesvertretung waren ab diesem Zeitpunkt nur mehr die Deutsche<br />
Apothekerschaft und die Reichsapothekerkammer zugelassen. 170 Das Vermögen der<br />
aufgelösten Vereine und Verbände erhielten die Bezirksverbände Donauland<br />
beziehungsweise Alpenland der Deutschen Apothekerschaft. 171 Zahlreiche wichtige<br />
Funktionen der österreichischen Standesvertretungen waren schon vor dem ‚Anschluß‘<br />
von nationalsozialistisch gesinnten Pharmazeuten übernommen worden, die Zerschlagung<br />
und ‚Abwicklung‘ der Organisationen verlief daher weitgehend friktionsfrei. So bescheingt<br />
ein in der Pharmazeutischen Presse vom 26. März 1938 abgedruckter Brief von Ludwig<br />
167 Vgl. Verena Pawlowsky, Edith Leisch-Prost u. Christian Klösch (Historikerkommission, Hg.), Vereine im<br />
Nationalsozialismus. Vermögensentzug durch den Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände und<br />
Aspekte der Restitution in Österreich nach 1945, Wien 2002, 112.<br />
168 GBlÖ Nr. 136/1938.<br />
169 GBlÖ Nr. 137/1938.<br />
170 Wiener Pharmazeutische Wochenschrift, Nr. 34 (1938), 27f.<br />
171 Vgl. Pawlowsky, Leisch-Prost u. Klösch, Vereine im Nationalsozialismus, 192.<br />
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