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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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durchzusetzen und die Interessen der NSDAP zu wahren. Veränderungen in den <strong>Arbeit</strong>sverhältnissen<br />

und Vertragsabschlüsse jeglicher Art vorzunehmen war ihnen allerdings<br />

genauso untersagt wie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten, die Aufnahme von<br />

Krediten oder der Erwerb und die Belastung von Liegenschaften. 167<br />

Ein am 17. Mai 1938 168 verkündetes Gesetz über die Überleitung und Eingliederung von<br />

Vereinen, Organisationen und Verbänden und eine dazu am selben Tag erlassene Durchführungsverordnung<br />

des Reichsstatthalters definierte das Ziel der Tätigkeit des<br />

Stillhaltekommissars und seiner Bevollmächtigten eindeutig: die Ausrichtung des<br />

gesamten Vereins-, Organisations- und Verbandswesen nach den Richtlinien der NSDAP.<br />

Es sollte keinen Verein mehr geben, der nicht von der Partei geführt wurde. Der §1<br />

besagter Durchführungsverordnung stellte dies wie folgt fest:<br />

§1 Der Stillhaltekommisssar hat dafür zu sorgen, daß alle Vereine, Organisationen<br />

und Verbände nationalsozialistisch ausgerichtet und geführt werden. Er hat das<br />

Führungsrecht der NSDAP auf dem Gebiete der Menschenführung<br />

sicherzustellen. 169<br />

Sämtliche Standesorganisationen und Verbände der österreichischen PharmazeutInnen<br />

mit Ausnahme der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich und der Versicherungsanstalt<br />

für Pharmazeuten wurden am 8. August 1938 vom Stillhaltekommissar aufgelöst<br />

beziehungsweise im Falle der Freien Berufsverbände der Deutschen Apothekerschaft<br />

eingegliedert. Als Standesvertretung waren ab diesem Zeitpunkt nur mehr die Deutsche<br />

Apothekerschaft und die Reichsapothekerkammer zugelassen. 170 Das Vermögen der<br />

aufgelösten Vereine und Verbände erhielten die Bezirksverbände Donauland<br />

beziehungsweise Alpenland der Deutschen Apothekerschaft. 171 Zahlreiche wichtige<br />

Funktionen der österreichischen Standesvertretungen waren schon vor dem ‚Anschluß‘<br />

von nationalsozialistisch gesinnten Pharmazeuten übernommen worden, die Zerschlagung<br />

und ‚Abwicklung‘ der Organisationen verlief daher weitgehend friktionsfrei. So bescheingt<br />

ein in der Pharmazeutischen Presse vom 26. März 1938 abgedruckter Brief von Ludwig<br />

167 Vgl. Verena Pawlowsky, Edith Leisch-Prost u. Christian Klösch (Historikerkommission, Hg.), Vereine im<br />

Nationalsozialismus. Vermögensentzug durch den Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände und<br />

Aspekte der Restitution in Österreich nach 1945, Wien 2002, 112.<br />

168 GBlÖ Nr. 136/1938.<br />

169 GBlÖ Nr. 137/1938.<br />

170 Wiener Pharmazeutische Wochenschrift, Nr. 34 (1938), 27f.<br />

171 Vgl. Pawlowsky, Leisch-Prost u. Klösch, Vereine im Nationalsozialismus, 192.<br />

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