Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf
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Konflikte beigelegt oder sich zumindest für diese Aktion auf ein gemeinsames Vorgehen<br />
geeinigt. In einem Begleitbrief zur Konvention wurden die KollegInnen daran erinnert, dass<br />
die Not der Zeit es mit sich gebracht habe, das es auf dem Gebiet des Wettbewerbes<br />
unter den FachkollegInnen schwere Schädigungen und Verstöße gegeben habe. Um<br />
diesen „unlauteren Wettbewerb auszumerzen“, wurden die KollegInnen aufgefordert, die<br />
Konvention, die vom Standesausschuss als Mittel zur Bekämpfung des unlauteren<br />
Wettbewerbs ausgearbeitet worden war, zu unterschreiben. Am Schluss des Briefes<br />
wurde der Hoffnung Ausdruck gegeben – dies konnte durchaus auch als Drohung<br />
verstanden werden –, dass alle KollegInnen, so sie nicht als „Standesschädlinge“<br />
betrachtet werden wollten, die Konvention unterzeichnen würden. 149 Mit der<br />
Unterzeichnung der Konvention verpflichteten sich die ApothekenbesitzerInnen unter<br />
anderem dazu, kein Medikament unterhalb des vom Bundesministerium für soziale<br />
Verwaltung festgelegten Preises zu verkaufen. Im Falle einer Verletzung dieser<br />
Verpflichtung durch einen beigetretenen Apotheker oder eine Apothekerin sollte eine<br />
Kommission zusammentreten, die Konvektionsstrafen von 10 bis 10.000 Schilling<br />
verhängen konnte. Die Konvention wurde auf vier Jahre befristet. Wie erfolgreich dieser<br />
Aufruf der Standesvertretung war, ist auch daran festzumachen, dass in einer Note des<br />
Bundeskommissärs Dr. Zichardt vom 12. Jänner 1932 festgestellt wird, dass nur acht<br />
Apotheker die Unterschrift verweigert hätten. Neben diesen acht Apothekern weigerte sich<br />
auch Bundesminister Resch diese Konvention für die Bundesapotheken zu<br />
unterschreiben. 150 Im Jänner 1936, als das Abkommen zwischen den ApothekenbesitzerInnen<br />
erneuert wurde, traten die Bundesapotheken diesem wiederum nicht bei.<br />
Sozialminister Dr. Josef Dobretsberger begründete dies damit, dass es durch<br />
Unterzeichnung des Abkommens unmöglich geworden wäre, Staatsbediensteten weiterhin<br />
Rabatte auf Medikamente zu gewähren. 151<br />
3.3. Veränderungen durch den austrofaschistischen Ständestaat<br />
Der Umbruch des Jahres 1933 in der österreichischen Politik – Ausschaltung des<br />
Parlaments am 4. März 1933 durch die christlich-soziale Partei und die Etablierung des<br />
austrofaschistischen Staates durch die Vaterländische Front – hatte auf die<br />
149 Ebd., Kt. 2222, 5762-36, 112102-31.<br />
150 Ebd., Kt. 2222, 5762-36, 10593-32.<br />
151 Ebd., Kt. 2222, 5762-36.<br />
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