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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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Konflikte beigelegt oder sich zumindest für diese Aktion auf ein gemeinsames Vorgehen<br />

geeinigt. In einem Begleitbrief zur Konvention wurden die KollegInnen daran erinnert, dass<br />

die Not der Zeit es mit sich gebracht habe, das es auf dem Gebiet des Wettbewerbes<br />

unter den FachkollegInnen schwere Schädigungen und Verstöße gegeben habe. Um<br />

diesen „unlauteren Wettbewerb auszumerzen“, wurden die KollegInnen aufgefordert, die<br />

Konvention, die vom Standesausschuss als Mittel zur Bekämpfung des unlauteren<br />

Wettbewerbs ausgearbeitet worden war, zu unterschreiben. Am Schluss des Briefes<br />

wurde der Hoffnung Ausdruck gegeben – dies konnte durchaus auch als Drohung<br />

verstanden werden –, dass alle KollegInnen, so sie nicht als „Standesschädlinge“<br />

betrachtet werden wollten, die Konvention unterzeichnen würden. 149 Mit der<br />

Unterzeichnung der Konvention verpflichteten sich die ApothekenbesitzerInnen unter<br />

anderem dazu, kein Medikament unterhalb des vom Bundesministerium für soziale<br />

Verwaltung festgelegten Preises zu verkaufen. Im Falle einer Verletzung dieser<br />

Verpflichtung durch einen beigetretenen Apotheker oder eine Apothekerin sollte eine<br />

Kommission zusammentreten, die Konvektionsstrafen von 10 bis 10.000 Schilling<br />

verhängen konnte. Die Konvention wurde auf vier Jahre befristet. Wie erfolgreich dieser<br />

Aufruf der Standesvertretung war, ist auch daran festzumachen, dass in einer Note des<br />

Bundeskommissärs Dr. Zichardt vom 12. Jänner 1932 festgestellt wird, dass nur acht<br />

Apotheker die Unterschrift verweigert hätten. Neben diesen acht Apothekern weigerte sich<br />

auch Bundesminister Resch diese Konvention für die Bundesapotheken zu<br />

unterschreiben. 150 Im Jänner 1936, als das Abkommen zwischen den ApothekenbesitzerInnen<br />

erneuert wurde, traten die Bundesapotheken diesem wiederum nicht bei.<br />

Sozialminister Dr. Josef Dobretsberger begründete dies damit, dass es durch<br />

Unterzeichnung des Abkommens unmöglich geworden wäre, Staatsbediensteten weiterhin<br />

Rabatte auf Medikamente zu gewähren. 151<br />

3.3. Veränderungen durch den austrofaschistischen Ständestaat<br />

Der Umbruch des Jahres 1933 in der österreichischen Politik – Ausschaltung des<br />

Parlaments am 4. März 1933 durch die christlich-soziale Partei und die Etablierung des<br />

austrofaschistischen Staates durch die Vaterländische Front – hatte auf die<br />

149 Ebd., Kt. 2222, 5762-36, 112102-31.<br />

150 Ebd., Kt. 2222, 5762-36, 10593-32.<br />

151 Ebd., Kt. 2222, 5762-36.<br />

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