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Wissenschaftliche Arbeit Mag. Fehringer_Langfassung.pdf

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den gleichen Vertretern zusammen. Statt einem Aufsichtsrat überprüften nun Rechnungsprüfer<br />

die Geschäftsführung der Pharmazeutischen Gehaltskasse. 95<br />

Im April 1927 musste der bisherige Direktor der Pharmazeutischen Gehaltskasse Franz<br />

Weber zurücktreten. Da er mit unglücklichen Spekulationen einen Schaden von etwa<br />

100.000 Schilling verursacht hatte, legte ihm Vorstandsmitglied <strong>Mag</strong>. Hummer nahe, sich<br />

pensionieren zu lassen, was auch geschah. Interimistisch übernahm darauf <strong>Mag</strong>. Adolf<br />

Grohmann die Geschäftsleitung. Der Aufsichtsrat unter Vorsitz von Dr. Karl Zeidler<br />

verlangte in der Sitzung vom 6. Mai 1927 Aufklärung über die plötzliche Auflösung des<br />

Dienstverhältnisses von Franz Weber und eine Diskussion über die weitere<br />

Vorgangsweise. Um die „Angelegenheit so still als möglich beizulegen“, 96 wurde von einer<br />

Klage abgesehen. Franz Weber und die Pharmazeutische Gehaltskasse verpflichteten<br />

sich gegenseitig dazu, gegenüber der Öffentlichkeit keine schädigenden Äußerungen zu<br />

tätigen. Weiters verpflichtete sich Franz Weber dazu, die Haftung für eventuelle Folgeschäden<br />

aus seinen Spekulationen zu übernehmen. <strong>Mag</strong>. Andreas Eckert stellte diese<br />

Vorgehensweise in Frage und erklärte, dass eine Klage gegen Weber zu überlegen<br />

gewesen wäre. Er warf dem Vorstand leichtgläubiges Handeln vor. Schließlich stimmte<br />

nach weitere Debatte der Aufsichtsrat den Maßnahmen des Vorstandes zu, sodass der<br />

Fall für die Beteiligten abgeschlossen war. 97 Diese stille Lösung des Vorfalles schien den<br />

Beteiligten insofern wichtig gewesen zu sein, da die Verhandlungen mit dem Bundesministerium<br />

über die neuen Statuten der Pharmazeutischen Gehaltskasse und die Verwaltungsgemeinschaft<br />

mit der Versicherungsanstalt der Pharmazeuten in vollem Gange<br />

waren. Die Sorge schien nicht unbegründet gewesen zu sein, da Bundeskommissär<br />

Dr. Heinrich Zichardt ausdrücklich eine Überprüfung aller Geschäftsbücher durch einen<br />

beeideten Buchsachverständiger forderte und den Wunsch äußerte, das Provisorium in<br />

der Direktion – interimistische Leitung durch <strong>Mag</strong>. Adolf Grohmann – nicht zu lange andauern<br />

zu lassen. Bis Juli 1927 sollte ein leitender Beamter für die Direktion gefunden<br />

werden. Das Ministerium behielt den Fall Weber im Auge und ließ sowohl den Vorstand<br />

der Gehaltskasse als auch Franz Weber deren Sicht der Dinge nochmals darstellen.<br />

Aufgrund der Abmachung liefern diese Aussagen aber keine neuen Erkenntnisse. 98<br />

95 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1906, 86479-27; Dittrich, Pharmazeutische Gehaltskasse, 36f.<br />

96 AdPhGK, Protokolle der Vorstandssitzungen der PhGK 1921–1927, Sitzung vom 06.05.1927.<br />

97 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1906, 18071-27, III-37704-27; vgl. AdPhGK, Protokolle der Vorstandssitzungen der PhGK<br />

1921–1927, Sitzung vom 18.05.1927; AdPHGK. Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Pharmazeutischen<br />

Gehaltskasse 1922–1927. Sitzung vom 06.05.1927.<br />

98 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1906, 18071-27, III-37704-27; 44229-27; 54842-27.<br />

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