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Haushaltsplan 2011 - Bad Salzuflen

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C 3<br />

Haushaltssatzung <strong>2011</strong>.doc<br />

Haushaltssatzung<br />

der Otadt13a1 <strong>Salzuflen</strong><br />

für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit<br />

gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) hat der<br />

Rat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Salzuflen</strong> mit Beschluss am 15.12.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der <strong>Haushaltsplan</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong>, der die für die Erfüllung der Aufgaben der<br />

Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />

Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen<br />

enthält, wird<br />

im Ergebnisplan mit<br />

Gesamtbetrag der Erträge auf<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />

im Finanzplan mit<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf<br />

festgesetzt.<br />

106.761.600 EUR<br />

122.269.000 EUR<br />

98.026.300 EUR<br />

106.142.900 EUR<br />

11.154.800 EUR<br />

20.160.700 EUR<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf<br />

§ 2<br />

festgesetzt.<br />

2.900.000 EUR<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen<br />

in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf<br />

2.175.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Einzelne Verpflichtungsermächtigungen können im Rahmen haushaltsrechtlicher Vorschriften<br />

auch für andere Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

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