25.07.2014 Aufrufe

Haushaltsplan 2011 - Bad Salzuflen

Haushaltsplan 2011 - Bad Salzuflen

Haushaltsplan 2011 - Bad Salzuflen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

V 20<br />

Fonds Deutsche Einheit (FDE)<br />

Als Beitrag zur Entlastung der Haushalte des Bundes und der Länder wurden die Annuitätenleistungen<br />

an den Fonds Deutsche Einheit in den Jahren 1998 bis 2000 durch Tilgungsstreckung abgesenkt.<br />

Durch die Fortführung und Erweiterung der Tilgungsstreckung beim Fonds und geringere Zahlungen<br />

des Landes im Rahmen des Länderfinanzausgleichs tritt auch für die Gemeinden eine Entlastung ein,<br />

da diese mit 42,6 % an dem vom Land NRW zu erbringenden Solidarbeitrag beteiligt werden.<br />

Mit Verabschiedung des Solidarpaktfortführungsgesetzes vom 20.12.2001 hat sich der Bund verpflichtet,<br />

für die Zeit ab dem 01.01.2005 bis voraussichtlich Ende 2019 vollständig die Verpflichtung<br />

für die Verbindlichkeiten an dem FDE zu übernehmen.<br />

Die Gemeinden müssen gemäß § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes vom Jahr 2005 an 40 %<br />

der im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ verbleibenden<br />

Länderbelastungen an die jeweiligen Länder abführen. Diese Finanzbeteiligung ist zur Hälfte<br />

(somit 20 %) durch die jährliche anzupassende Umlage (Erhöhungszahl = 7 % für 2010) -siehe auch<br />

Erläuterung zur Gewerbesteuerumlage- von den Gemeinden aufzubringen. Die Kommunen sind<br />

dadurch weiterhin an der Finanzierung des Solidarpaktfortführungsgesetzes beteiligt.<br />

Kreisumlage<br />

In den Jahren 1997/98 wurde ein Verfahrens- und Berechnungsmodell zur transparenten sachorientierten<br />

Festsetzung des allgemeinen Kreisumlagebedarfs entwickelt, das sich insbesondere an zwei Festpunkten<br />

orientierte:<br />

Nicht mehr die Höhe des Hebesatzes, sondern das absolute Aufkommen an allgemeiner<br />

Kreisumlage (Sockelbetrag) ist zugrunde zu legen.<br />

Der Kreis ist so zu stellen, dass er finanziell nicht besser aber auch nicht schlechter ausgestattet<br />

wird, als der Durchschnitt seiner Städte und Gemeinden.<br />

Das insoweit entwickelte Berechnungsmodell galt zunächst für die Jahre 1999 und 2000. Es wurde für<br />

den Zeitraum ab 2001 -unter Einbeziehung der inzwischen gewonnenen Erfahrungen- fortentwickelt.<br />

In diesem Zusammenhang spielte auch die Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Erträgen aus<br />

der Anlage der Wesertal-Verkaufserlöse sowie die 50 %ige Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden<br />

an dem Nettosozialhilfeaufwand bis einschließlich 2004 und ab 2005 die Finanzauswirkungen<br />

für die Leistungen nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII mit dem Ausgleich über die Kreisumlage<br />

eine wesentliche Rolle.<br />

Ab 2006 wird neben den bisherigen Komponenten auch die allgemeine Leistungsfähigkeit der Kommunen<br />

im Verhältnis untereinander und im Verhältnis zum Kreis Lippe in stärkerem Umfang berücksichtigt<br />

(Strukturausgleich zwischen Kreishaushalt und den kommunalen Haushalten). Zum Vergleich<br />

werden die Haushalte der Städte und Gemeinden hinsichtlich ihres strukturellen Ausgleichs gegenübergestellt.<br />

Die einzelnen Defizite ergeben sich aus der Gegenüberstellung der Ausgaben der ehemaligen<br />

Verwaltungshaushalte (ohne kalkulatorische Kosten u. innere Verrechnungen) und den ebenso<br />

bereinigten Einnahmen der ehemaligen Verwaltungshaushalte. Die Haushaltsdaten von NKF-<br />

Haushalten mussten an die kamerale Struktur der übrigen Kommunen für diese Berechnungen angeglichen<br />

werden. Seit 2008 haben alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet auf das NKF umgestellt.<br />

Bei der künftigen Weiterentwicklung des Berechnungsmodells zur Festsetzung der Kreisumlage spielt<br />

daher die bisher verschiedenartige Haushaltsstruktur zwar keine Rolle mehr, jedoch ist ggfs. politisch<br />

zu entscheiden, ob oder zu welchem Zeitpunkt vom Kreis -als umlagefinanzierte Gebietskörperschafterwartet<br />

werden kann, seine Ausgleichsrücklage vollständig zur Deckung der eigenen Fehlbeträge einzusetzen<br />

oder nicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!