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Haushaltsplan 2011 - Bad Salzuflen

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Produktbereich: 009 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen<br />

Produktgruppe: 100 Räumliche Planung<br />

Produkt: 100 Raumordnung, -planung<br />

Erläuterungen<br />

zu 1: Über Kostenübernahmevereinbarungen wird geregelt, dass Grundstückseigentümer bzw. Vorhabenträger die anfallenden<br />

Planungskosten für zu beauftragende Planungsbüros und Gutachter übernehmen. Die Beauftragung dieser Büros erfolgt<br />

direkt von den Grundstückseigentümern bzw. Vorhabenträgern. Es entsteht daher eine deutliche Reduzierung der im<br />

Haushalt ansonsten zu veranschlagenden Planungskosten.<br />

zu 2: Für kleinere Änderungen von Bebauungsplänen, die zur Realisierung von Bauwünschen von Grundstückseigentümern<br />

beantragt worden sind und vom Planungsamt durchgeführt werden, sollen die anfallenden Verwaltungskosten (Personal<br />

kosten, Material etc. ) teilweise von den Antragstellern übernommen werden. Dieses ist nach neuer Rechtsprechung<br />

möglich. Mit den Antragstellern werden Kostenübernahmevereinbarungen getroffen.<br />

zu 3: Die Bearbeitungszeit von Bauleitplanverfahren nach dem BauGB ist in den vergangenen Jahren bereits deutlich reduziert<br />

worden. Im Sinne eines Projektmanagements sollen für alle Bauleitplanverfahren und Planungsprozesse Zeitpläne erarbeitet<br />

und fortlaufend in Abstimmung mit dem Rat überprüft werden.<br />

Nur bei Wiederbesetzung der vakanten Planerstelle ist eine Erhöhung der Prozentzahl realistisch.<br />

zu 4: Ziel ist die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit durch einen optimierten Internetauftritt des Stadtplanungsamtes. So<br />

werden z.B. alle rechtskräftigen Bebauungspläne und die textlichen Festsetzungen ins Internet als pdf-Dateien<br />

eingestellt werden. Als Folge können im Stadtplanungsamt notwendige Bauberatungen bzw. Erläuterungen zu rechtskräf<br />

tigen Bebauungsplänen in Umfang und Anzahl reduziert werden. Weiterhin sollen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verstärkt<br />

Beteiligungen von Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Bauleitplanverfahren auch über das Internet<br />

(Programm Tetraeder) erfolgen. Hierdurch können Materialkosten (Kopien, Pläne etc.) eingespart werden.<br />

zu 5: Nach dem BauGB besteht eine Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes von 2 Monaten. Schon heute wird das Zeugnis<br />

zur Nichtausübung des Vorkaufsrechtes bei Kaufverträgen durchschnittlich in 2 – 3 Wochen erteilt. Zukünftig soll die<br />

Bearbeitungszeit generell auf zwei Wochen verkürzt werden.

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