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Haushaltsplan 2011 - Bad Salzuflen

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V 19<br />

Gewerbesteuerumlage<br />

Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG) haben die Gemeinden einen Teil der Gewerbesteuer<br />

an Bund und Land abzuführen. Die Höhe der Umlage bemisst sich nach dem Gewerbesteueraufkommen<br />

und den festgelegten Vervielfältigern; sie errechnet sich nach folgender Formel:<br />

„Finanzaufkommen (Ist-Einnahme) geteilt durch tatsächlichen Hebesatz mal Vervielfältiger“<br />

Bei dieser Formel wird deutlich, dass Gewerbesteuermehreinnahmen aufgrund von örtlichen Hebesatzanhebungen<br />

nicht zu einer höheren Gewerbesteuerumlage führen.<br />

Im Jahr 2003 wurde auf allen staatlichen Ebenen intensiv an einer umfassenden Gemeindefinanzreform<br />

- mit dem Ziel einer deutlichen und nachhaltigen Finanzentlastung für die Gemeinden - gearbeitet.<br />

Als wesentliches Ergebnis aus dem „Steuerkompromiss“, der im Dezember 2003 gefunden wurde,<br />

ist für die Gemeinden eine Entlastung durch die Absenkung der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage<br />

zu Stande gekommen.<br />

Über den Zuschlag zur Gewerbesteuerumlage (Erhöhungsbetrag) leisten die Gemeinden einen Teil ihres<br />

Beitrags zu den Zahlungsverpflichtungen des Landes im Rahmen des Solidarbeitrags Deutsche<br />

Einheit und Länderfinanzausgleich. Der Landtag hat auf die bis 2005 jährliche Verabschiedung des<br />

Solidarbeitragsgesetzes (siehe auch Erläuterung „Ausgleich nach dem Solidarbeitragsgesetz“) verzichtet.<br />

Der künftigen Entwicklung der Gewerbesteuerumlage-Vervielfältiger sollte daher eine besondere<br />

Beobachtung geschenkt werden.<br />

Die Ansätze <strong>2011</strong> und Folgejahre wurden mit folgenden Vervielfältiger-Punkten kalkuliert:<br />

Beim Gewerbesteuerumlage-Grundbetrag: Basiswert 38 %<br />

Neuregelung Umsatzsteuer 6 %<br />

Steuersenkungsgesetz 2001 32 %<br />

VA-Ergebnis Dezember 2003 - 38 %<br />

Unternehmenssteuerreform 2008 - 3 %<br />

Umlagevervielfältiger Grundbetrag 35 %<br />

Beim Gewerbesteuerumlage-Erhöhungsbetrag: Fonds Deutsche Einheit (FDE) 6 %<br />

(Finanzbeteiligung Fonds Deutsche Einheit) Länderfinanzausgleich 29 %<br />

Umlagevervielfätiger Erhöhungsbetr. 35 %<br />

Gesamtvervielfältiger: 70 %<br />

Die Verordnung mit dem Vervielfältiger zum Fonds Deutsche Einheit (FDE) für <strong>2011</strong> steht noch aus.<br />

Länderfinanzausgleich<br />

Der Länderfinanzausgleich verfolgt das Ziel, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder in erster Linie<br />

durch Ausgleichszahlungen der finanzstarken an die finanzschwachen Länder abzumildern. Seit<br />

1995 werden die neuen Bundesländer in den Länderfinanzausgleich einbezogen. Das Land NRW beteiligt<br />

die Gemeinden über die Erhöhung des Vervielfältigers zur Gewerbesteuerumlage (29 %) an den<br />

Zahlungsverpflichtungen.

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