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Haushaltsplan 2011 - Bad Salzuflen

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V 17<br />

Kurortehilfe<br />

Bemessungsgrundlage für die Höhe der Kurortehilfe sind im wesentlichen die Übernachtungszahlen lt.<br />

amtlicher Beherbergungsstatistik. Die Kurortehilfe setzt sich aus dem Sockelbetrag (Einstufung nach<br />

der Kurorteverordnung) und dem Aufstockungsbetrag zusammen. Für den Aufstockungsbetrag wird<br />

der Landesdurchschnitt an Übernachtungen im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen der Kurorte ermittelt.<br />

Der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für die Aufstockungsbeträge wird nur nach dem Verhältnis<br />

der über dem Landesdurchschnitt liegenden Übernachtungszahlen verteilt.<br />

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hatte im Herbst 2006 eine Novellierung<br />

der kurorterechtlichen Rahmenbedingungen angestoßen. Durch Zusammenführung der fachlichen Gesetze<br />

und Verordnungen zu einem Gesetz sollte eine Entschlackung und der Abbau von überholten<br />

Standards erreicht werden.<br />

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Novellierung des Kurortegesetzes am 05.12.2007 ist - nach<br />

Meinung der Fachleute des Städte - und Gemeindebund und des Heilbäderverbandes NRW- eine<br />

zweckgerichtete Modernisierung des Kurorterechts in NRW mit mehr Transparenz bei der Anerkennung<br />

prädikatisierter Orte geschaffen worden.<br />

Das Land stellte eine Finanzmasse für die Kurortehilfe von insgesamt 6.3 Mio. € für 2010 bereit. Die<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Salzuflen</strong> hat davon einen Anteil i.H.v. rd. 375 T€ (5,9 %) erhalten. Für <strong>2011</strong> wird unterstellt,<br />

dass keine nennenswerten Änderungen eintreten werden.<br />

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten<br />

Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stellen in der Ertragsart der Zuwendungen und allgemeinen<br />

Umlagen eine wichtige Position dar.<br />

Sonderposten, die hier aufgelöst werden, wurden im wesentlichen für erhaltene Zuwendungen und Zuschüsse<br />

für Investitionen gebildet. Die Sonderposten werden entsprechend der Abschreibungssätze<br />

(Nutzungsdauer) der zugehörigen Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Bei Verkauf/Abgang eines<br />

Wirtschaftsgutes erfolgt gleichzeitig auch die ertragswirksame Auflösung eines dazugehörigen Sonderpostens,<br />

daher sind durchaus „Sprünge“ in den Jahresbetrachtungen möglich. Diese sind jedoch<br />

nicht geplant, da i.d.R. bei Planaufstellung nicht feststeht, wann und zu welchem Preis ein Abgang<br />

/Verkauf realisiert werden kann.<br />

Sonstige Transfererträge<br />

Sonstige Transfererträge stammen aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen, Ersatz von sozialen Leistungen<br />

in und außerhalb von Einrichtungen, Kostenbeiträgen und Aufwendungsersatz.<br />

Diese Erträge sind in ihrem Aufkommen relativ schwer zu prognostizieren, da sie sowohl von den<br />

„Fallzahlen“ als auch von der jeweiligen Wirtschaftskraft der Zahlungspflichtigen abhängig sind.

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