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Haushaltsplan 2011 - Bad Salzuflen

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V 15<br />

Die Gemeinden erhalten nach dem Gemeindefinanzreformgesetz 15 % des Aufkommens an Lohnsteuer<br />

und an veranlagter Einkommensteuer sowie seit 1993 12 % des Aufkommens aus dem Zinsabschlag.<br />

Die Verteilung des Anteils erfolgt mit Hilfe einer für jede Gemeinde festgelegten Schlüsselzahl, die<br />

den Anteil der Steuerleistung der Einwohner in der jeweiligen Gemeinde an den Einkommensteuerleistungen<br />

aller Einwohner in NRW ausdrückt. Dabei werden allerdings nur Steuerleistungen bis zu<br />

bestimmten Höchstbeträgen des zu versteuernden Jahreseinkommens berücksichtigt (ab 2000: bis zu<br />

25.000 € bei Ledigen bzw. bis zu 50.000 € jährlich bei Verheirateten). Die darüber hinausgehenden<br />

Einkommensanteile werden nicht einer bestimmten Gemeinde, sondern der Gesamtheit der Gemeinden<br />

in NRW zugerechnet. Diese sog. Sockelung beruht auf der Überlegung, die Gemeinden zwar an den<br />

Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner zu beteiligen, gleichzeitig aber erhebliche Steuerkraftunterschiede<br />

zu vermeiden, die sich aus der Einkommensstruktur der Einwohner ergeben. Durch die<br />

Verwendung dieser Obergrenzen wird somit eine Aufkommensnivellierung zwischen den Gemeinden<br />

erreicht.<br />

Veränderungen in der Bevölkerungszahl und der Einkommensstruktur schlagen sich erst mit Zeitverzögerung<br />

nieder, da die zugrunde liegende Einkommensteuerstatistik nur alle 3 Jahre erhoben wird.<br />

Die Schlüsselzahl für die Verteilung des Anteils an der Einkommensteuer auf die einzelnen Gemeinden<br />

wurde für 2009 bis <strong>2011</strong> auf Basis der Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 2007 (als der<br />

neuesten verfügbaren Statistik) festgesetzt. Seit Jahren ist festzustellen, dass mit jeder neu errechneten<br />

Schlüsselzahl das Aufkommen an der Einkommensteuer für <strong>Bad</strong> <strong>Salzuflen</strong> im Vergleich zum jeweiligen<br />

Vorzeitraum gesunken ist.<br />

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br />

Seit 1998 erhalten die Gemeinden als Ausgleich für die Einnahmeverluste aus der Abschaffung der<br />

Gewerbekapitalsteuer einen 2,2 %igen Anteil an der Umsatzsteuer. Die Verteilung erfolgte in den Jahren<br />

1998 und 1999 zunächst auf Basis von Schlüsselzahlen mit folgenden Komponenten:<br />

70 % durchschnittliches Gewerbesteueraufkommen (1990 – 1996)<br />

30 % Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (1990 –1995).<br />

Ab 2000 ist dieser Übergangsschlüssel nach bundesgesetzlichen Vorgaben modifiziert worden. In den<br />

Schlüssel wurde neben den aktualisierten obigen Daten auch die ehemalige Höhe der Gewerbekapitalsteuer<br />

als neue Komponente mit einbezogen.<br />

Für 2003 bis 2008 konnten von den Statistikämtern die Schlüsselzahlen nicht berechnet werden.<br />

Seit dem Jahr 2009 kommt ein neuer „endgültiger“ Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an<br />

der Umsatzsteuer zur Anwendung; dieser endgültige Verteilungsschlüssel soll jedoch über einen Zeitraum<br />

von 10 Jahren in vier Schritten eingeführt werden.<br />

Der bundeseinheitliche Schlüssel soll künftig folgende Merkmale/Komponenten enthalten:<br />

25 % durchschnittliches Gewerbesteueraufkommen (2001 – 2006)<br />

25 % sozialversicherungspflichtige Entgelte (2003 – 2005)<br />

50 % Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (2004 – 2006).

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