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Klassifikation der Berufe 2010 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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BERUFSBEREICH 5: VERKEHR, LOGISTIK, SCHUTZ UND SICHERHEIT<br />

Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:<br />

51212 Straßen- und Tunnelwärter/innen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten<br />

Nicht einzubeziehende Positionen:<br />

3222 <strong>Berufe</strong> im Straßen- und Asphaltbau<br />

5252 Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen<br />

51212 STRASSEN- UND TUNNELWÄRTER/INNEN –<br />

FACHLICH AUSGERICHTETE TÄTIGKEITEN<br />

Inhalt:<br />

Diese Systematikposition umfasst alle <strong>Berufe</strong> in <strong>der</strong> Straßen- und Tunnelwartung, <strong>der</strong>en Tätigkeiten<br />

fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfor<strong>der</strong>n. Angehörige dieser <strong>Berufe</strong> kontrollieren<br />

Verkehrswege auf Schäden, warten sie und halten sie instand.<br />

Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:<br />

entsprechend <strong>der</strong> übergeordneten Berufsuntergruppe (5121)<br />

Zugeordnete <strong>Berufe</strong> (Beispiele):<br />

Straßenwärter/in<br />

Fahrbahnmarkierer/in<br />

Tunnelwärter/in<br />

Nicht einzubeziehende <strong>Berufe</strong>:<br />

Straßenbauer/in (32222)<br />

Straßenwalzenführer/in (52522)<br />

5122 BERUFE IN DER ÜBERWACHUNG UND WARTUNG DER<br />

EISENBAHNINFRASTRUKTUR<br />

Inhalt:<br />

Angehörige dieser <strong>Berufe</strong> kontrollieren und planen Bauvorhaben im Bahnbereich, Streckenabschnitte<br />

o<strong>der</strong> die Errichtung von Telekommunikations- und Signalanlagen.<br />

Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:<br />

• Gleise und Streckenabschnitte kontrollieren<br />

• technische Anlagen <strong>der</strong> Eisenbahninfrastruktur, z.B. Telekommunikations- und Signalanlagen,<br />

überwachen und Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen<br />

• Bauten im Bahnwesen abnehmen und zur Nutzung freigeben<br />

• die Leistungsfähigkeit bestehen<strong>der</strong> Schienenstrecken prüfen sowie Neu- und Ausbaustrecken<br />

des Nah- und Fernverkehrs planen<br />

• Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastungen durchführen, auf ressourcenschonende<br />

Trassenführung achten<br />

824 <strong>Klassifikation</strong> <strong>der</strong> <strong>Berufe</strong> <strong>2010</strong>

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