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Klassifikation der Berufe 2010 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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BERUFSBEREICH 5: VERKEHR, LOGISTIK, SCHUTZ UND SICHERHEIT<br />

• Brücken regelmäßig auf ihren Zustand hin kontrollieren und Instandhaltungsmaßnahmen<br />

durchführen<br />

• wasserwirtschaftliche Anlagen, z.B. kommunale und betriebliche Kläranlagen, Stauanlagen,<br />

Fischteiche o<strong>der</strong> Kiesbaugebiete, überwachen<br />

• gewässerkundliche Messungen veranlassen und die Gewässernutzung sowie die Einhaltung<br />

wasser- und umweltschutzrechtlicher Bestimmungen kontrollieren<br />

Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:<br />

51242 Wasserstraßen- und Brückenwärter/innen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten<br />

51243 Wasserstraßen- und Brückenwärter/innen – komplexe Spezialistentätigkeiten<br />

51242 WASSERSTRASSEN- UND BRÜCKENWÄRTER/INNEN –<br />

FACHLICH AUSGERICHTETE TÄTIGKEITEN<br />

Inhalt:<br />

Diese Systematikposition umfasst alle <strong>Berufe</strong> in <strong>der</strong> Wasserstraßen- und Brückenwartung, <strong>der</strong>en<br />

Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfor<strong>der</strong>n. Angehörige dieser<br />

<strong>Berufe</strong> halten Brücken instand, bedienen Schleusen und unterstützen dabei, den Verkehrsfluss<br />

auf Wasserstraßen sicherzustellen.<br />

Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:<br />

• an Schleusen einzelnen Schiffen die entsprechenden Schleusenkammern zuteilen und die<br />

Reihenfolge <strong>für</strong> die Schleuseneinfahrt festlegen<br />

• Brücken regelmäßig auf ihren Zustand hin kontrollieren und Instandhaltungsmaßnahmen<br />

durchführen<br />

• die Schleusenkammern fluten bzw. Wasser ablassen<br />

• bei Störungen, Unfällen o<strong>der</strong> Notfällen Rettungsdienste und die Wasserwacht informieren<br />

und die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen<br />

• potenzielle Gefahren, die den Schiffsverkehr betreffen, abwenden, z.B. die Fahrrinnen mit<br />

speziellen Bojen kennzeichnen und ihre Position in regelmäßigen Abständen prüfen<br />

• Uferbauwerke wie Buhnen kontrollieren, gegebenenfalls Reparaturmaßnahmen durchführen<br />

bzw. organisieren<br />

Zugeordnete <strong>Berufe</strong> (Beispiele):<br />

Brückenwärter/in<br />

Schleusenwärter/in<br />

Wasserstraßenverkehrswart/in<br />

Nicht einzubeziehende <strong>Berufe</strong>:<br />

Wasserbauer/in (32262)<br />

830 <strong>Klassifikation</strong> <strong>der</strong> <strong>Berufe</strong> <strong>2010</strong>

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