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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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Arbeitsmarkt<br />

Arbeitsmarkt<br />

Eine wichtige Aufgabe der Integrationsämter besteht vor allem darin, Betriebe <strong>und</strong><br />

Dienststellen bei der Schaffung <strong>und</strong> Erhaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte<br />

Menschen zu unterstützen. Hierfür steht eine breite Palette an Hilfen<br />

finanzieller, technischer wie auch personaler Art zur Verfügung. Zudem werden<br />

Arbeit geber <strong>und</strong> schwerbehinderte Menschen im Betrieb durch das betriebliche Integrationsteam<br />

unterstützt. Es besteht aus der Schwerbehindertenvertretung, dem<br />

Betriebs- oder Personalrat <strong>und</strong> dem Beauftragten des Arbeitgebers. Für das <strong>Integrationsamt</strong><br />

ist das betriebliche Integrationsteam das Verbindungsglied zum Betrieb<br />

oder der Dienststelle. Es ist ein wichtiger Partner, der die Gegebenheiten vor<br />

Ort kennt. Weitere Informationen zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung<br />

sind unter dem entsprechenden Stichwort im <strong>Fachlexikon</strong> zu finden.<br />

Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter – zwischen<br />

15 <strong>und</strong> 65 Jahren – lag Ende 2009 in Deutschland bei r<strong>und</strong> drei Millionen. Aber<br />

nur ungefähr ein Drittel dieses Personenkreises steht dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

zur Verfügung. R<strong>und</strong> eine Million schwerbehinderte Menschen gehören nach dem<br />

Sozialgesetzbuch IX zur Zielgruppe der Integrationsämter. Von ihnen hatten im Oktober<br />

2008 r<strong>und</strong> 709.000 eine Beschäftigung.<br />

Entwicklung der Beschäftigungsquote<br />

Nach dem Sozialgesetzbuch IX müssen private <strong>und</strong> öffentlich-rechtliche Arbeit -<br />

geber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen,<br />

wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern<br />

besetzen, andernfalls ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Für kleinere<br />

Betriebe <strong>und</strong> Dienststellen bestehen Sonderregelungen. Seit dem Jahr 2005 ist die<br />

Beschäftigungsquote in Deutschland relativ stabil. Sie lag 2008 bei 4,3 Prozent <strong>und</strong><br />

hatte sich im Vergleich zum Jahr 2001 um 0,5 Prozent verbessert. Während<br />

öffentliche Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht im Jahr 2008 in vollem Umfang<br />

nachkamen <strong>und</strong> 6,1 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern<br />

besetzten, lag die Beschäftigungsquote bei privaten Arbeitgebern im Jahresdurchschnitt<br />

bei nur 3,7 Prozent.<br />

Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht hängt nicht zuletzt von der Größe des<br />

Betriebes ab: Während Betriebe mit bis zu 40 Mitarbeitern im Durchschnitt nur eine<br />

Quote von 2,7 Prozent erzielten, lag die Quote bei Betrieben mit 250 bis 500 Arbeitsplätzen<br />

durchschnittlich bei 4 Prozent <strong>und</strong> bei Betrieben mit 500 bis 1.000

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