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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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350<br />

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)<br />

(2) Der Beirat besteht aus 48 Mitgliedern. Von diesen beruft das B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Arbeit <strong>und</strong> Soziales zwei Mitglieder auf Vorschlag der Gruppenvertreter<br />

der Arbeitnehmer im Verwaltungsrat der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit,<br />

zwei Mitglieder auf Vorschlag der Gruppenvertreter der Arbeitgeber im Verwaltungsrat<br />

der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit,<br />

sechs Mitglieder auf Vorschlag der Behindertenverbände, die nach der Zusammensetzung<br />

ihrer Mitglieder dazu berufen sind, behinderte Menschen auf B<strong>und</strong>esebene<br />

zu vertreten,<br />

16 Mitglieder auf Vorschlag der Länder,<br />

drei Mitglieder auf Vorschlag der B<strong>und</strong>esvereinigung der kommunalen Spitzenverbände,<br />

ein Mitglied auf Vorschlag der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter<br />

<strong>und</strong> Hauptfürsorgestellen,<br />

ein Mitglied auf Vorschlag des Vorstands der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit,<br />

zwei Mitglieder auf Vorschlag der Spitzenverbände der Krankenkassen,<br />

ein Mitglied auf Vorschlag der Spitzenvereinigungen der Träger der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung,<br />

drei Mitglieder auf Vorschlag der Deutschen Rentenversicherung B<strong>und</strong>,<br />

ein Mitglied auf Vorschlag der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger<br />

der Sozialhilfe,<br />

ein Mitglied auf Vorschlag der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege,<br />

ein Mitglied auf Vorschlag der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung,<br />

fünf Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaften der Einrichtungen der medizinischen<br />

Rehabilitation, der <strong>Beruf</strong>sförderungswerke, der <strong>Beruf</strong>sbildungswerke,<br />

der Werkstätten für behinderte Menschen <strong>und</strong> der Integrationsfirmen,<br />

ein Mitglied auf Vorschlag der für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten<br />

<strong>und</strong> stationären Rehabilitationseinrichtungen auf B<strong>und</strong>esebene maßgeblichen<br />

Spitzenverbände,<br />

zwei Mitglieder auf Vorschlag der Kassenärztlichen B<strong>und</strong>esvereinigung <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esärztekammer.<br />

Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen.

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