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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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Erwachsene, die im Laufe ihres (Erwerbs-)<br />

Lebens zum Beispiel eine<br />

�seelische <strong>Behinderung</strong> erworben<br />

haben, die so schwer ist, dass die Eingliederung<br />

in eine Werkstatt für behinderte<br />

Menschen erwogen wird,<br />

Beschäftigte aus der Werkstatt für behinderte<br />

Menschen, die auf den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt wechseln<br />

wollen.<br />

Unterstützte Beschäftigung ist allerdings<br />

kein Ersatz für �<strong>Beruf</strong>sausbil -<br />

dungen oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen(�<strong>Beruf</strong>svorbereitung).<br />

Diesen Maßnahmen gegenüber<br />

ist die Unterstützte Beschäftigung<br />

immer nachrangig.<br />

Urlaubsgeld<br />

Das Urlaubsgeld ist eine aus Anlass des<br />

Erholungsurlaubs gewährte betriebliche<br />

Sonderzuwendung, die vom Urlaubsentgelt<br />

zu unterscheiden ist. Urlaubsentgelt<br />

ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst,<br />

den der Arbeitgeber dem<br />

Arbeitnehmer auch während des Erholungsurlaubs<br />

weiterzuzahlen hat (vgl.<br />

§11 BUrlG). Dieses Urlaubsentgelt ist<br />

auch während des �Zusatzurlaubs eines<br />

schwerbehinderten Menschen zu zahlen<br />

(§125 SGB IX).<br />

Urlaubsgeld hingegen ist eine zusätz -<br />

liche Geldleistung des Arbeitgebers; zu<br />

ihrer Zahlung kann der Arbeitgeber durch<br />

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder<br />

Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sein.<br />

Ebenso besteht ein Anspruch des<br />

schwerbehinderten Menschen auf Urlaubsgeld<br />

für den Zusatzurlaub (nur)<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

dann, wenn dies tariflich, betrieblich<br />

oder einzelvertraglich vereinbart ist. Unterscheidet<br />

ein Tarifvertrag nicht zwischen<br />

tariflichem <strong>und</strong> gesetzlichem Urlaub<br />

<strong>und</strong> sieht er einen Zuschlag zum<br />

�Arbeitsentgelt als Urlaubsgeld für die<br />

gesamte Urlaubsdauer vor, kann der<br />

schwerbehinderte Mensch dieses Urlaubsgeld<br />

auch für seinen Zusatzurlaub<br />

verlangen. Ist der Anspruch auf Urlaubsgeld<br />

jedoch auf die tariflich festgelegte<br />

Urlaubsdauer begrenzt, scheidet<br />

ein Anspruch auf Urlaubsgeld für<br />

den Zusatzurlaub aus. Der Zusatzurlaub<br />

ist mit abgegolten, wenn das Urlaubsgeld<br />

als Pauschalbetrag gewährt wird.<br />

Ursachen<br />

der <strong>Behinderung</strong><br />

�<strong>Behinderung</strong><br />

Verdienstsicherung<br />

Klauseln zur Sicherung des �Arbeitsentgelts<br />

zielen darauf ab, eine Minderung<br />

des Arbeitsentgelts auch bei geringerem<br />

Arbeitsanfall oder geringerer<br />

Leistung zu vermeiden. Derartige Klauseln<br />

finden sich vor allem in �Tarifverträgen,<br />

z. B. in wichtigen Branchen wie<br />

der Metall- <strong>und</strong> Elektro- oder der Stahlindustrie.<br />

Bei betrieblichen Veränderungen<br />

– z. B. tariflich vereinbarten kürzeren<br />

Wochenarbeitszeiten – spricht man<br />

von �Lohnsicherung. Bei individuellen<br />

Gründen auf Seiten des Beschäftigten<br />

gibt es entsprechende Klauseln zur persönlichen<br />

Verdienstsicherung. Sie dienen<br />

dem Schutz älterer Arbeitnehmer,<br />

die aufgr<strong>und</strong> altersbedingter Leistungs-<br />

255<br />

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