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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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186 Nachteilsausgleiche<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen<br />

können bei behinderten Personen Kraftfahrzeugkosten<br />

für private Fahrten teilweise<br />

(schwerbehinderte Menschen ab<br />

einem GdB von 70 <strong>und</strong> dem Merkzeichen<br />

G oder einem GdB ab 80) oder in<br />

voller Höhe (Merkzeichen aG oder Bl<br />

oder H) in den Grenzen der Angemessenheit<br />

als außergewöhnliche Belastung<br />

nach §33 EStG berücksichtigt werden.<br />

Bei dem teilweisen Abzug privater Kraftfahrzeugkosten<br />

sind Aufwendungen für<br />

die durch die <strong>Behinderung</strong> veranlassten<br />

unvermeidbaren Fahrten abziehbar.<br />

Durch die <strong>Behinderung</strong> bedingt sind nur<br />

Fahrten, die ohne <strong>Behinderung</strong> nicht<br />

hätten durchgeführt werden müssen.<br />

Ohne Aufzeichnung der durchgeführten<br />

Fahrten sind 3.000 km x 0,30 Euro<br />

= 900 Euro. Bei Nachweis der durch die<br />

<strong>Behinderung</strong> veranlassten unvermeidbaren<br />

Fahrten sind nachgewiesene km<br />

x 0,30 Euro abziehbar. Der Nachweis ist<br />

durch ein Fahrtenbuch oder eine Aufstellung<br />

der durchgeführten behinderungsbedingt<br />

unvermeidbaren Fahrten<br />

zu führen.<br />

Bei dem vollen Abzug privater Kraftfahrzeugkosten<br />

in den Grenzen der Angemessenheit<br />

sind gr<strong>und</strong>sätzlich alle<br />

Aufwendungen für Privatfahrten, also<br />

auch Ausflugs-, Besuchs- <strong>und</strong> Urlaubsfahrten,<br />

die die behinderte Person<br />

durchgeführt hat bzw. an denen sie teilgenommen<br />

hat, abziehbar.<br />

Als angemessen ist gr<strong>und</strong>sätzlich eine<br />

Fahrleistung von bis zu 15.000 km im<br />

Kalenderjahr anzusehen. Die tatsächli-<br />

che Fahrleistung im Kalenderjahr ist z.B.<br />

durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen.<br />

Für jeden gefahrenen km können 0,30<br />

Euro berücksichtigt werden. Anstelle der<br />

Kosten für ein eigenes Kraftfahrzeug<br />

können auch Taxikosten geltend gemacht<br />

werden.<br />

Auskünfte über diese <strong>und</strong> andere steuerliche<br />

Fragen (z. B. Gr<strong>und</strong>steuer, Erbschafts-<br />

<strong>und</strong> Schenkungssteuer, Umsatz-<br />

<strong>und</strong> Vermögenssteuer) gibt das<br />

zuständige Finanzamt. Dort ist auch die<br />

aktuelle Höhe der verschiedenen Freibeträge<br />

zu erfahren.<br />

Rollstühle mit einer Geschwindigkeit<br />

bis ca. 6 km/h können bei einigen Versicherern<br />

prämienfrei in die Privathaftpflichtversicherung<br />

eingeschlossen werden.<br />

Kfz-Gebühren: Entstehen beim Technischen<br />

Überwachungsverein (TÜV)<br />

oder der Straßenverkehrsbehörde behinderungsbedingte<br />

zusätzliche Gebühren,<br />

für die kein anderer Kostenträger<br />

aufkommt (z. B. Eignungsgutachten,<br />

Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen<br />

oder Auflagen im Führerschein),<br />

so kann die für die Erhebung<br />

der Gebühren zuständige Stelle Gebührenermäßigung<br />

oder Gebührenbefreiung<br />

gewähren. Gebühren, die auch<br />

ohne die <strong>Behinderung</strong> zu entrichten<br />

wären (z. B. für die regelmäßige Überprüfung<br />

des Fahrzeuges), sind ungekürzt<br />

zu zahlen.<br />

Parken: Außergewöhnlich gehbehinderte<br />

Menschen (Ausweismerkzeichen

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