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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Schwerbehinderung <strong>und</strong> Arbeit<br />

Die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen für die Aufgaben des <strong>Integrationsamt</strong>es finden sich<br />

im zweiten Teil des Sozialgesetzbuches IX – Rehabilitation <strong>und</strong> Teilhabe behinderter<br />

Menschen –, das seit dem 1. Juli 2001 in Kraft ist. Es will die Selbstbestimmung<br />

<strong>und</strong> die gleichberechtigte Teilhabe behinderter <strong>und</strong> von <strong>Behinderung</strong> bedrohter<br />

Menschen am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben, fördern<br />

<strong>und</strong> eine Benachteiligung beseitigen. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen<br />

<strong>und</strong> sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll <strong>und</strong> dauerhaft erreicht werden. Weitere<br />

Informationen zur Entwicklung des Sozialgesetzbuches IX <strong>und</strong> zu den letzten<br />

Gesetzesänderungen sind im <strong>Fachlexikon</strong> nachzulesen.<br />

Im Schwerbehindertenrecht, Teil 2 des SGB IX – Besondere Regelungen zur Teil -<br />

habe schwerbehinderter Menschen – werden auch die Aufgaben der Integrationsämter<br />

geregelt: Begleitende Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben,<br />

Kündigungsschutz, Seminare für das betriebliche Integrationsteam <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

sowie die Erhebung <strong>und</strong> Verwendung der Ausgleichsabgabe. Ausführliche<br />

Informationen zu den einheitlichen Aufgabenbereichen sind im <strong>Fachlexikon</strong><br />

unter den einzelnen Stichworten zu finden.<br />

Ausgleichsabgabe<br />

Arbeitgeber müssen jährlich eine Ausgleichsabgabe an das <strong>Integrationsamt</strong> abführen,<br />

wenn die entsprechende Anzahl an zu beschäftigenden schwerbehinderten<br />

Menschen nicht erreicht wurde. Diese Einnahmen beliefen sich für das Jahr<br />

2009 auf r<strong>und</strong> 518 Millionen Euro. Mit dem Anfang 2009 in Kraft getretenen Gesetz<br />

zur Einführung der Unterstützten Beschäftigung <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Übertragung zusätzlicher Aufgaben an die Integrationsämter wurden davon nur<br />

noch 20 – statt vorher 30 – Prozent direkt an den Ausgleichsfonds beim B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Arbeit <strong>und</strong> Soziales abgeführt. Somit verblieben 2009 r<strong>und</strong> 415<br />

Millionen Euro bei den Integrationsämtern der einzelnen B<strong>und</strong>esländer. Diese Mittel<br />

sind zweckgeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dürfen nur zur Integration schwerbehinderter Menschen<br />

in das Arbeitsleben verwendet werden. Das heißt, die Mittel fließen zu einem<br />

erheblichen Teil direkt in die Betriebe zurück, die ihrer Beschäftigungspflicht gegenüber<br />

schwerbehinderten Menschen nachkommen.<br />

Ein Großteil der Ausgaben der Integrationsämter wird für die Begleitende Hilfe im<br />

Arbeitsleben aufgewendet. Dazu gehören sowohl die Leistungen an Arbeitgeber<br />

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