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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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Beratung bei Planung, Ausführung<br />

<strong>und</strong> Unterhaltung von allen Betriebsanlagen<br />

Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln<br />

<strong>und</strong> Schutzausrüstungen<br />

Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze<br />

<strong>und</strong> –verfahren<br />

sicherheitstechnische Überprüfung<br />

der Betriebsanlagen<br />

Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

Information <strong>und</strong> Motivation der Beschäftigten<br />

bezüglich des Arbeitsschutzes<br />

Untersuchung von Unfällen<br />

Einsatz im Betrieb: Die Ausbildungsmodalitäten<br />

<strong>und</strong> zeitlichen Mindestvorgaben<br />

in den Betrieben werden in der<br />

Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV<br />

A2 (bis 31.12.2010) bzw. der DGUV Vorschrift<br />

2 (ab 01.01.<strong>2011</strong>) geregelt, bzw.<br />

in den bei den landwirtschaftlichen <strong>Beruf</strong>sgenossenschaften<br />

<strong>und</strong> den Unfallversicherungsträgern<br />

der öffentlichen<br />

Hand analogen Regelwerken. Demnach<br />

wird unterschieden zwischen der Regelbetreuung<br />

<strong>und</strong> der Alternativen Betreuung.<br />

Letztere Möglichkeit ist allerdings<br />

auf Betriebe mit einer von der Branche<br />

abhängigen Höchstmitarbeiterzahl beschränkt,<br />

maximal jedoch 50.<br />

Alternative Betreuung setzt voraus,<br />

dass der Arbeitgeber an Motivations-,<br />

Informations- <strong>und</strong> Fortbildungsmaßnahmen<br />

teilnimmt. Die Inanspruchnahme<br />

des sicherheitstechnischen Beratungsbedarfs<br />

erfolgt auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

nachvollziehbarer Gefährdungsbeurteilungen.<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

Bei der Regelbetreuung wird zwischen<br />

den Kleinst-Betrieben bis 10 Mitarbeitern<br />

<strong>und</strong> denen darüber unterschieden.<br />

Bis 10 Mitarbeiter muss sich<br />

der Arbeitgeber bei der Erstellung der<br />

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnisch<br />

<strong>und</strong> arbeitsmedizinisch beraten<br />

lassen. Der Zeitumfang wird nicht<br />

festgelegt.<br />

Bei mehr als 10 Mitarbeitern werden<br />

branchen- <strong>und</strong> risikoabhängige Mindestbetreuungszeiten<br />

vorgegeben, die<br />

selbstverständlich überschritten werden<br />

können. Ab 01.01.<strong>2011</strong> wird die Regelbetreuung<br />

für Betriebe über 10 Mitarbeiter<br />

gemäß der neuen DGUV Vorschrift<br />

2 in eine Gr<strong>und</strong>betreung <strong>und</strong> eine<br />

betriebsspezifische Betreuung aufgeteilt.<br />

Für die Gr<strong>und</strong>betreuung sind 3 gefahrenbezogene<br />

Gruppen eingeteilt<br />

<strong>und</strong> eine Gesamteinsatzzeit für Betriebsarzt<br />

<strong>und</strong> Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

festgelegt. Die Aufteilung wird<br />

dann betriebsbezogen vorgenommen,<br />

wobei für jeden einzelnen der beiden<br />

Akteure Mindestzeitanteile zu berücksichtigen<br />

sind. Die Aufgaben in der<br />

Gr<strong>und</strong>betreuung werden beschrieben.<br />

Für die betriebsspezifische Betreuung<br />

werden die möglichen Tätigkeitsfelder<br />

(projektbezogen oder Daueraufgaben)<br />

genannt, die dann betriebsspezifisch<br />

einmal im Jahr festgelegt werden müssen.<br />

Daran leitet sich dann der Umfang<br />

der Betreuung ab.<br />

Qualifikation: Nach dem Arbeitssicher -<br />

heitsgesetz (ASiG) darf der Arbeitgeber<br />

nur Personen als Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

bestellen, die bestimmten An-<br />

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