10.12.2012 Aufrufe

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B bedeutet „Berechtigung zur Mitnahme<br />

einer Begleitperson“.<br />

Die Berechtigung zur Mitnahme einer<br />

Begleitperson ist bei schwerbehinderten<br />

Menschen erforderlich, die<br />

infolge ihrer <strong>Behinderung</strong> bei der Benutzung<br />

von öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

regelmäßig auf fremde Hilfe<br />

angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet<br />

nicht, dass die schwerbehinderte<br />

Person, wenn sie nicht in Begleitung<br />

ist, eine Gefahr für sich oder<br />

andere darstellt.<br />

Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen<br />

(z. B. bei Sehbehinderung,<br />

geistiger <strong>Behinderung</strong>) in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Die Eintragung im Ausweis erfolgt allerdings<br />

nur, wenn zudem eine erhebliche<br />

oder außergewöhnliche Gehbehinderung<br />

festgestellt ist.<br />

Bl bedeutet „blind”.<br />

Blind ist ein Mensch, dem das Augenlicht<br />

vollständig fehlt. Als blind ist auch<br />

der behinderte Mensch anzusehen, dessen<br />

Sehschärfe auf keinem Auge <strong>und</strong><br />

auch nicht bei beidäugiger Prüfung<br />

mehr als 1/50 der normalen Sehschärfe<br />

beträgt, oder wenn andere nicht nur<br />

vorübergehende Störungen des Sehvermögens<br />

von einem solchen Schweregrad<br />

vorliegen, die dieser Beeinträchtigung<br />

der Sehschärfe gleichrangig sind.<br />

Gl bedeutet „gehörlos”.<br />

Gehörlos ist ein Mensch mit Taubheit<br />

beiderseits oder mit einer an Taubheit<br />

grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits,<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

wenn daneben schwere Sprachstörungen<br />

(schwer verständliche Lautsprache,<br />

geringer Wortschatz) vorliegen.<br />

RF bedeutet: „Die ges<strong>und</strong>heitlichen Voraussetzungen<br />

für die Befreiung von der<br />

R<strong>und</strong>funkgebührenpflicht liegen vor”.<br />

Das Merkzeichen erhalten schwerbehinderte<br />

Menschen, die blind oder wesentlich<br />

sehbehindert bzw. gehörlos<br />

oder erheblich hörbehindert sind oder<br />

die einen GdB von wenigstens 80 haben<br />

<strong>und</strong> wegen ihres Leidens allgemein von<br />

öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen<br />

sind.<br />

1. Kl. bedeutet: „Die ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Voraussetzungen für die Benutzung der<br />

ersten Klasse mit einer Fahrkarte zweiter<br />

Klasse in der Eisenbahn liegen vor”.<br />

Das Merkzeichen erhalten unter bestimmten<br />

Voraussetzungen schwerkriegsbeschädigte<br />

Menschen (ab 70%<br />

MdE) <strong>und</strong> Verfolgte im Sinne des B<strong>und</strong>esentschädigungsgesetzes.<br />

Zum Freifahrtausweis stellt das Versorgungsamt<br />

bzw. die nach Landesrecht<br />

zuständige Behörde auf Antrag ein Beiblatt<br />

in weißer Gr<strong>und</strong>farbe aus. Für die<br />

„Freifahrt” (unentgeltliche Beförderung<br />

im öffentlichen Personenverkehr) muss<br />

das Beiblatt mit einer Wertmarke versehen<br />

sein. Zusätzlich zum Freifahrtausweis<br />

<strong>und</strong> zum Beiblatt mit Wertmarke<br />

händigt das Versorgungsamt bzw. die<br />

nach Landesrecht zuständige Behörde<br />

ein Streckenverzeichnis aus. Das Verzeichnis<br />

enthält die Streckenabschnitte<br />

der Deutschen Bahn AG im Umkreis von<br />

50 km um den Wohnsitz oder den ge-<br />

219<br />

S

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!