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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden<br />

(§5 Abs. 1 Satz 4 EFZG). Sie muss<br />

vor Ablauf des Tages eingereicht werden,<br />

bis zu dem der Arbeitnehmer zunächst<br />

arbeitsunfähig krank geschrieben<br />

war. Ist dies ausnahmsweise nicht<br />

möglich, muss der Arbeitnehmer den<br />

Arbeitgeber über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit<br />

zunächst unverzüglich<br />

unterrichten <strong>und</strong> dann die Folgebescheinigung<br />

nachreichen. Die Pflicht zur<br />

Vorlage einer Folgebescheinigung besteht<br />

auch dann, wenn der Arbeitnehmer<br />

vom Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung<br />

mehr erhält.<br />

Die Verletzung der Anzeige- <strong>und</strong><br />

Nachweispflichten gegenüber dem<br />

Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer<br />

kann, insbesondere bei wiederholtem<br />

Verstoß <strong>und</strong> nach entsprechender �Abmahnung,<br />

den Arbeitgeber zur �Kündigung<br />

berechtigen.<br />

Arbeitsunfall<br />

Bei Arbeitsunfällen (§8 SGB VII), zu<br />

denen auch die Unfälle auf dem Weg<br />

von <strong>und</strong> zu der Arbeit gehören (Wegeunfälle),<br />

sowie bei �<strong>Beruf</strong>skrankheiten<br />

tritt die Unfallversicherung ein. Als<br />

Träger der Unfallversicherung sind die<br />

�<strong>Beruf</strong>sgenossenschaften sowie eine<br />

Reihe weiterer Träger für den öffent -<br />

lichen Dienst zugleich auch �Rehabilitationsträger.<br />

Spitzenverband ist die<br />

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

(DGUV).<br />

Für die Dauer der Heilbehandlung gewähren<br />

die Unfallversicherungsträger z.B.<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

Übergangsgeld <strong>und</strong> tragen die Behandlungskosten.<br />

Verbleibt eine Erwerbsminderung<br />

von mindestens 20%, wird eine<br />

�Erwerbsminderungsrente gewährt.<br />

Mit der <strong>Beruf</strong>shilfe soll eine Wiedereingliederung<br />

in das Arbeitsleben ermöglicht<br />

werden. Falls erforderlich, wird ein<br />

Heilverfahren oder die Umschulung<br />

(�berufliche Weiterbildung) in einen anderen<br />

<strong>Beruf</strong> durchgeführt. Im Todesfall<br />

werden Sterbegeld <strong>und</strong> Hinterbliebenenrente<br />

gewährt.<br />

Arbeitsverhältnis<br />

Das Arbeitsverhältnis ist die rechtliche<br />

Beziehung zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong><br />

Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer<br />

zur Arbeitsleistung <strong>und</strong> den Arbeitgeber<br />

zur Bezahlung verpflichten. Das Arbeitsverhältnis<br />

beginnt mit dem Abschluss<br />

des Arbeitsvertrags (siehe auch<br />

�Beendigung des Arbeitsverhältnisses).<br />

Der Inhalt bestimmt sich nach zwingenden<br />

gesetzlichen Vorschriften (BGB,<br />

HGB, GewO, ArbSchG, SGB IX usw.),<br />

nach �Tarifverträgen <strong>und</strong> �Betriebsvereinbarungen<br />

sowie nach Vereinbarungen<br />

im Einzelarbeitsvertrag.<br />

Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die<br />

Leistung der vereinbarten Arbeit, Nebenpflichten<br />

sind z. B. die Treuepflicht<br />

<strong>und</strong> die Verschwiegenheitspflicht. Durch<br />

den Arbeitsvertrag unterwirft er sich<br />

zugleich dem Weisungsrecht (�Direk -<br />

tionsrecht) des Arbeitgebers.<br />

Als Hauptpflicht hat der Arbeitgeber das<br />

�Arbeitsentgelt zu zahlen <strong>und</strong> als Ne-<br />

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