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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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142 Geistige <strong>Behinderung</strong><br />

etwas darüber aussagen, welchen Anforderungen<br />

– etwa an einem normalen<br />

Arbeitsplatz – ein geistig behinderter<br />

Mensch gewachsen ist.<br />

In den Versorgungsmedizinischen Gr<strong>und</strong> -<br />

sätzen (�Versorgungsmedizin-Ver ord -<br />

nung) werden die Begriffe „Lernbehinderung”<br />

<strong>und</strong> „geistige <strong>Behinderung</strong>”<br />

nicht mehr verwendet. Stattdessen wird<br />

von „Beeinträchtigungen der geistigen<br />

Entwicklung” gesprochen. Folgende<br />

Kriterien wurden zur Unterscheidung<br />

festgelegt:<br />

Ein GdB von 30 bis 40 wird festgestellt,<br />

wenn nach Abschluss der Schule<br />

noch weitere Bildungsfähigkeit<br />

besteht <strong>und</strong> z.B. eine �<strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

unter Nutzung von Sonderregelungen<br />

für behinderte Menschen<br />

möglich ist.<br />

In einer weiteren Stufe kann ein GdB<br />

von 50 bis 70 <strong>und</strong> damit eine<br />

�Schwerbehinderung unterstellt wer -<br />

den, wenn ein behinderter Mensch<br />

nicht in der Lage ist, sich selbst unter<br />

Nutzung der Sonderregelungen für<br />

behinderte Menschen in anerkannten<br />

Ausbildungsgängen beruflich zu qualifizieren.<br />

Bei schweren Intelligenzmängeln ergeben<br />

sich je nach Schwere ein GdB<br />

von 80 bis 90 oder 100.<br />

<strong>Beruf</strong>liche Möglichkeiten: Viele junge<br />

geistig behinderte Menschen finden<br />

nach der Schulentlassung Trainings- <strong>und</strong><br />

Beschäftigungsmöglichkeiten in einer<br />

�Werkstatt für behinderte Menschen<br />

(WfbM). Allerdings zeigen jüngere Erkenntnisse<br />

<strong>und</strong> Erfahrungen, dass der<br />

Weg in die WfbM nicht zwingend sein<br />

muss: Ein Teil der geistig behinderten<br />

Menschen kann mit mehr Aussicht auf<br />

Erfolg in den allgemeinen �Arbeitsmarkt<br />

integriert werden als bisher angenommen.<br />

In vielen Betrieben bzw. Dienststellen<br />

gibt es Arbeiten, die geistig behinderte<br />

Menschen erlernen <strong>und</strong> dann auch<br />

relativ selbstständig ausführen können,<br />

z. B. Hilfstätigkeiten in Bauberufen, in<br />

der Lagerhaltung, in Gärtnereien, in Küchen<br />

<strong>und</strong> in sozialen Einrichtungen wie<br />

Krankenhäusern oder Heimen.<br />

Je nach Schwere der Beeinträchtigung<br />

sind geistig behinderte Menschen in der<br />

Lage, durch Handeln in lebensnahen<br />

Situa tionen zu lernen. Bei frühzeitiger<br />

Förderung können sie vergleichbare<br />

Arbeits leistungen wie nicht behinderte<br />

Menschen erreichen. Diese Integration<br />

bedarf allerdings der fachlichen Begleitung.<br />

Der Erfolg hängt von der Beratung,<br />

der Auswahl des Arbeitsplatzes<br />

<strong>und</strong> der Betreuung ab (vgl. �Profil -<br />

methode).<br />

Im Arbeitsleben zu beachten: Die Erfahrung<br />

zeigt, dass geistig behinderte<br />

Menschen vielfach hoch motiviert <strong>und</strong><br />

zuverlässig arbeiten, wenn bestimmte<br />

Voraussetzungen erfüllt sind, z. B.:<br />

Es sollte einen festen Ansprechpartner<br />

im Betrieb geben, mit dem die<br />

Arbeit wie auch die betrieblichen Angelegenheiten<br />

besprochen werden<br />

können.<br />

Die betrieblichen Aufgaben sollten<br />

zeitlich, räumlich <strong>und</strong> vom Ablauf her

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