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Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

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208 Reisen<br />

schen Flugverkehr mit der Deutschen Lufthansa<br />

<strong>und</strong> den Regionalverkehrsgesellschaften<br />

eine Ermäßigung des Flugpreises.<br />

Die Lufthansa <strong>und</strong> die Regionalverkehrsgesellschaften<br />

befördern die Begleitperson<br />

eines schwerbehinderten Menschen<br />

mit Ausweismerkzeichen B auf innerdeutschen<br />

Flügen unentgeltlich.<br />

Renten<br />

�Altersrente<br />

�<strong>Beruf</strong>sunfähigkeit<br />

�Erwerbsminderung<br />

�Erwerbsunfähigkeit<br />

�Rentenversicherung, gesetzliche<br />

Rentenversicherung,<br />

gesetzliche<br />

Die Rentenversicherung ist ein Zweig der<br />

�Sozialversicherung. Sie schützt ihre<br />

Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung<br />

oder Minderung der Erwerbsfähigkeit,<br />

im Alter sowie im Todesfall deren<br />

Hinterbliebene.<br />

Aufgaben: Die wesentlichen Aufgaben<br />

der Rentenversicherung sind nach dem<br />

SGB VI:<br />

Leistungen zur Rehabilitation (�Teilhabe)<br />

Zahlung von Renten <strong>und</strong> Zusatzleistungen<br />

(vgl. �Erwerbsminderung,<br />

�Erwerbsunfähigkeit, �<strong>Beruf</strong>sunfähigkeit,<br />

�Altersrente)<br />

Zahlung von Beiträgen zur �Krankenversicherung<br />

der Rentner<br />

Information, Auskunft <strong>und</strong> Beratung<br />

der Versicherten <strong>und</strong> Rentner<br />

Rentenversicherungsträger: Die gesetzliche<br />

Rentenversicherung wird von<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts<br />

mit Selbstverwaltung, den Rentenversicherungsträgern<br />

(also nicht von privaten<br />

Unternehmen), ausgeführt. Sie sind<br />

zugleich �Rehabilitationsträger. Träger<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

sind seit dem 01.10.2005:<br />

Deutsche Rentenversicherung B<strong>und</strong><br />

Regionalträger<br />

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See<br />

Die landwirtschaftlichen Alterskassen<br />

sind zuständig für die Rentenver -<br />

sicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer<br />

<strong>und</strong> mitarbeitenden Familienangehörigen.<br />

R<strong>und</strong>funkgebührenbefreiung<br />

�Nachteilsausgleiche<br />

Säumniszuschlag<br />

�Ausgleichsabgabe<br />

Schädigungen<br />

der Gliedmaßen<br />

Eine Erscheinungsform der Körperbehinderung<br />

ist das Fehlen oder die Fehlbildung<br />

einer Extremität. Der Zeitpunkt<br />

des Verlustes einer oder mehrerer Gliedmaßen<br />

spielt eine entscheidende Rolle<br />

für die berufliche Ein- oder Wiedereingliederung.<br />

Während Menschen mit<br />

Gliedmaßenfehlbildungen meist schon<br />

von Geburt an gelernt haben, mit der

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