10.12.2012 Aufrufe

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

Fachlexikon Behinderung und Beruf 2011, Integrationsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sicherung der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> zur<br />

Einkommenssicherung (�Krankengeld),<br />

die Mutterschaftshilfe bei Schwangerschaft<br />

<strong>und</strong> Entbindung.<br />

Die Krankenbehandlung als wichtigste<br />

Leistung umfasst vor allem ärztliche<br />

<strong>und</strong> zahnärztliche Behandlung, die<br />

Behand lung in Krankenhäusern, die<br />

Versor gung mit Arznei-, Heil- <strong>und</strong> Hilfsmitteln<br />

(zu letzteren gehören z. B. ortho -<br />

pädische Hilfsmittel <strong>und</strong> Körperersatzstücke,<br />

Hörgeräte), die häusliche<br />

Krankenpflege <strong>und</strong> die Haushaltshilfe.<br />

Auch die medizinischen Leistungen zur<br />

Rehabilitation (z. B. Kuren, soweit sie<br />

nicht von der �Rentenversicherung zu<br />

erbringen sind) gehören hierher, ebenso<br />

�Belastungserprobung <strong>und</strong> Arbeitstherapie.<br />

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

erfolgt weitgehend durch<br />

die Pflichtversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer<br />

<strong>und</strong> Arbeitgeber bis zu dem<br />

um 0,9 Beitragspunkte verminderten allgemeinen<br />

Beitragssatz (§241 Abs. 1<br />

SGB V) je zur Hälfte tragen. Die übrigen<br />

0,9 Beitragspunkte trägt der Versicherte.<br />

Er kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />

außerdem zu „kassenindividuellen<br />

Kassenbeiträgen“ herangezogen werden<br />

(§242 SGB V). Die gesetzliche Kranken -<br />

ver sicherung wird von den gesetzlichen<br />

Krankenkassen (insbesondere Allgemeine<br />

Orts-, Betriebs- <strong>und</strong> Innungskrankenkassen)<br />

sowie den Ersatzkassen durchgeführt.<br />

Mit wenigen Ausnahmen<br />

können Versicherungspflichtige frei wählen,<br />

bei welcher gesetzlichen Kranken-<br />

<strong>Fachlexikon</strong><br />

kasse ihre Pflichtmitgliedschaft bestehen<br />

soll.<br />

Krankheit<br />

Eine Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher,<br />

seelischer oder geistiger Zustand,<br />

der eine Krankenbehandlung erfordert.<br />

Die Ursache hierfür ist dabei<br />

ohne Bedeutung, so dass Infektionen,<br />

<strong>Beruf</strong>s- <strong>und</strong> sonstige Unfälle, aber auch<br />

Organschwächen <strong>und</strong> manifest gewordene<br />

Abhängigkeiten (z. B. �Suchtkrankheiten)<br />

gleichermaßen dazu zählen.<br />

Die Krankheit ist durch eine aktuelle<br />

ges<strong>und</strong>heitliche – behandlungsbedürftige<br />

– Störung gekennzeichnet. Sie<br />

unter scheidet sich damit von der �<strong>Behinderung</strong><br />

als einer nicht nur vorübergehenden<br />

Funktionsbeeinträchtigung.<br />

<strong>Behinderung</strong>en sind allerdings häufig<br />

Folge insbesondere �chronischer Erkrankungen.<br />

Krankheit kann je nach der<br />

auszuübenden Tätigkeit zur �Arbeitsunfähigkeit<br />

führen.<br />

Zuständig für die Leistungen der Krankenbehandlung<br />

<strong>und</strong> der medizinischen<br />

Rehabilitation bei Krankheiten <strong>und</strong> für<br />

das �Krankengeld sind die Träger der<br />

�Krankenversicherung. Bei �<strong>Beruf</strong>skrankheiten<br />

<strong>und</strong> �Arbeitsunfällen sind<br />

i.d.R. die Träger der gesetzlichen Unfall -<br />

versicherung (�<strong>Beruf</strong>sgenossenschaften)<br />

zuständig.<br />

Droht durch eine Krankheit eine dauerhafte<br />

Einschränkung der Erwerbsfähigkeit,<br />

so sind Leistungen zur medizinischen<br />

�Rehabilitation zu erbringen, z.B.<br />

Kuren. Zuständig hierfür sind vielfach<br />

163<br />

K

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!